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Gebühren und Anmeldung

© Landeshauptstadt Schwerin / Nico Herzog

Gebühren ab 01.09.2026

Information zu den Gebühren

Erhebungszeitraum für die Gebühren ist das Schuljahr für das Konservatorium (1. September bis zum 31. August des Folgejahres) bzw. bei Halbjahreskursen das Halbjahr, in dem der Kurs stattfindet (1. September bis zum 28. Februar, 01. März bis zum 31. August)

Auf die Jahresgebühr sind monatliche Vorauszahlungen in Höhe eines Zwölftels der Jahresgebühr zu leisten, auf die Gebühr für Halbjahreskurse monatliche Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der Halbjahresgebühr. Die Vorauszahlungen sind jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig.

Einzelunterricht
    Jahresgebühr (p.P.)
15 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche

408,00 €                                                      (monatlich 34,00 €)

15 Minuten

Schweriner Erwachsene 612,00 €                                                      (monatlich 51,00 €)
15 Minuten

Auswärtige Kinder/ Jugendliche oder Erwachsene

636,00 €                                                      (monatlich 53,00 €)
30 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche

816,00 €                                                      (monatlich 68,00 €)
30 Minuten

Schweriner Erwachsene

1.224,00 €                                                      (monatlich 102,00 €)
30 Minuten

Auswärtige Kinder/ Jugendliche oder Erwachsene

1.248,00 €
(monatlich 104,00 €)
45 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche

1.224,00 €                                                   (monatlich 102,00 €)
45 Minuten

Schweriner Erwachsene

1.836,00 €                                                   (monatlich 153,00 €)
45 Minuten

Auswärtige Kinder/ Jugendliche oder Erwachsene

1.860,00 €                                                   (monatlich 155,00 €)
60 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche

1.632,00 €                                                   (monatlich 136,00 €)
60 Minuten

Schweriner Erwachsene

2.448,00 €                                                   (monatlich 204,00 €)
60 Minuten

Auswärtige Kinder/ Jugendliche oder Erwachsene

2.472,00 €                                                   (monatlich 206,00 €)

 

Gruppenunterricht
    Jahresgebühr
15
Minuten
Schweriner Kinder/Jugendliche

204,00 €   

(monatlich 17,00 €)

15
Minuten

Schweriner Erwachsene

300,00 €   

(monatlich 25,00 €)

15
Minuten

Auswärtige Kinder/
Jugendliche oder Erwachsene

324,00 €  

(monatlich 27,00 €)

30
Minuten
Schweriner Kinder/Jugendliche

408,00 €         

(monatlich 34,00 €)

30
Minuten
Schweriner Erwachsene

600,00 €         

(monatlich 50,00 €)

30
Minuten
Auswärtige Kinder/
Jugendliche oder Erwachsene

624,00 €  

(monatlich 52,00 €)

45
Minuten
Schweriner Kinder/Jugendliche

612,00 €     

(monatlich 51,00 €)

45
Minuten
Schweriner Erwachsene

900,00 €     

(monatlich 75,00 €)

45
Minuten
Auswärtige Kinder/
Jugendliche oder Erwachsene

924,00 €  

(monatlich 77,00 €)

60
Minuten
Schweriner Kinder/Jugendliche

816,00 €

(monatlich 68,00 €)

60
Minuten
Schweriner Erwachsene

1200,00 €

(monatlich 100,00 €)

60
Minuten
Auswärtige Kinder/
Jugendliche oder Erwachsene

1224,00 €     

(monatlich 102,00 €)

 

Jahreskurse
    Jahresgebühr
Klassenunterricht

60 Minuten

300,00 €
(monatlich 25,00 €)
Musikalische Früherziehung, Grundausbildung,
30 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche

204,00 €
(monatlich 17,00 €)
Musikalische Früherziehung, Grundausbildung,
30 Minuten

Schweriner Erwachsene

300,00 €
(monatlich 25,00 €)
Musikalische Früherziehung, Grundausbildung,
30 Minuten

Auswärtige Kinder/         Jugendliche oder Erwachsene

324,00 €
(monatlich 27,00 €)

Musikalische Früherziehung, Grundausbildung,
45 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche 312,00 €
(monatlich 26,00 €)

Musikalische Früherziehung, Grundausbildung,
45 Minuten

Schweriner Erwachsene 468,00 €
(monatlich 39,00 €)

Musikalische Früherziehung, Grundausbildung,
45 Minuten

Auswärtige Kinder/         Jugendliche oder Erwachsene 492,00 €
(monatlich 41,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung, Musiktheater
30 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche 276,00 €
(monatlich 23,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung, Musiktheater
30 Minuten

Schweriner Erwachsene 408,00 €
(monatlich 34,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung, Musiktheater
30 Minuten

Auswärtige Kinder/         Jugendliche oder Erwachsene 432,00 €
(monatlich 36,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung, Musiktheater
45 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche 408,00 €
(monatlich 34,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung, Musiktheater
45 Minuten

Schweriner Erwachsene 612,00 €
(monatlich 51,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung, Musiktheater
45 Minuten

Auswärtige Kinder/         Jugendliche oder Erwachsene 636,00 €
(monatlich 53,00 €)

„Konflex“ Einzelunterricht 600
Minuten im Schuljahr

Schweriner Erwachsene 768,00 €
(monatlich 64,00 €)

„Konflex“ Einzelunterricht 600
Minuten im Schuljahr

Auswärtige Erwachsene 792,00 €
(monatlich 66,00 €)

„Konflex“ Einzelunterricht 1200
Minuten im Schuljahr

Schweriner Erwachsene 1536,00 €
(monatlich 128,00 €)

„Konflex“ Einzelunterricht 1200
Minuten im Schuljahr

Auswärtige Erwachsene 1560,00 €
(monatlich 130,00 €)

„Konflex“ Einzelunterricht 1800
Minuten im Schuljahr

Schweriner Erwachsene 2304,00 €
(monatlich 192,00 €)

„Konflex“ Einzelunterricht 1800
Minuten im Schuljahr

Auswärtige Erwachsene 2328,00 €
(monatlich 194,00 €)

Geragogik/ Kooperationen EMP bis 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Gruppengebühr)  30 Minuten

  612,00 €
(monatlich 51,00 €)

Geragogik/ Kooperationen EMP bis 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Gruppengebühr)  45 Minuten

  924,00 €
(monatlich 77,00 €)

Geragogik/ Kooperationen EMP 11-20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Gruppengebühr)  30 Minuten

  1236,00 €
(monatlich 103,00 €)

Geragogik/ Kooperationen EMP 11-20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Gruppengebühr) 45 Minuten

  1.860,00 €
(monatlich 155,00 €)

 

Halbjahreskurse
    Halbjahresgebühr

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung
30 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche 138,00 €
(monatlich 23,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung
30 Minuten

Schweriner Erwachsene 204,00 €
(monatlich 34,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung
30 Minuten

Auswärtige Kinder/
Jugendliche oder Erwachsene
216,00 €
(monatlich 36,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung
45 Minuten

Schweriner Kinder/Jugendliche 204,00 €
(monatlich 34,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung
45 Minuten

Schweriner Erwachsene 306,00 €
(monatlich 51,00 €)

Musikalische Grundausbildung mit einem
Instrument, Spezialkurse, Instrumentale
Orientierung
45 Minuten

Auswärtige Kinder/
Jugendliche oder Erwachsene
318,00 €
(monatlich 53,00 €)

 

Ensemble- und Ergänzungsfächer
    Jahresgebühr
Erwachsenen-Orchester:    

Salonorchester 60 Minuten
Schelfoniker 90 Minuten

Schweriner Erwachsene 420,00 €
(monatlich 35,00 €)

Salonorchester 60 Minuten
Schelfoniker 90 Minuten

Auswärtige Erwachsene 444,00 €
(monatlich 37,00 €)
Ensemble- und Ergänzungsfächer Schweriner Kinder/Jugendliche 324,00 €
(monatlich 27,00 €)
Ensemble- und Ergänzungsfächer Schweriner Erwachsene 492,00 €
(monatlich 41,00 €)

Ensemble- und Ergänzungsfächer

Auswärtige Kinder/Jugendliche oder Erwachsene

516,00 €
(monatlich 43,00 €)

Chor für Menschen mit Demenz

  108,00 €
(monatlich 9,00 €)

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Hauptfach (Einzel- oder Gruppenunterricht) ist die Teilnahme an den Ensemblefächern kostenfrei.

 

Instrumentennutzungsgebühr
Tasteninstrumente, Schlagzeug, 
Instrumentale Orientierung
    60,00 € / Jahr
(monatlich 5,00 €)

 

Ermäßigungen

Für den Unterricht am Konservatorium sind gemäß der Gebührensatzung folgende Ermäßigungen der Unterrichtsgebühren möglich:

  • Einkommensabhängige Ermäßigung der Gebühren bis zu 70 % - §7 
  • Familienermäßigung - §8
  • Begabtenermäßigung - §9
  • Ermäßigung zut Förderung der Integration und für Menschen mit Behinderung nach §2 SGB IX - §10 

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Ermäßigung erfahren Sie in der Gebührensatzung:

Gebührensatzung des Konservatoriums Schwerin

 Gern beantwortet Frau Lehmann-Jäke Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0385/5912743.

Online-Anmeldung

Mietzinsen für Leihinstrumente und Zubehör

Instrumente Kategorie A
Anschaffungswert bis 499,00 €  15,00 €  monatlich
Instrumente Kategorie B
Anschaffungswert 500,00-999,00 € 20,00 € monatlich

 

Instrumente Kategorie C
Anschaffungswert 1.000,00-1.999,00 € 25,00 € monatlich

 

Instrumente Kategorie D
Anschaffungswert über 2.000,00 € 35,00 € monatlich

Die unter Kategorie A-D genannten Mietzinsen gelten für Streichinstrumente inklusive Bögen.

Instrumente Kategorie E

Für die Überlassung von Bögen ohne Instrument und Zubehör für Percussion-Instrumente (Effekt- und Rhythmusinstrumente) sind folgende Mietzinsen vorgesehen:

 

Violinenbogen - Violabogen 9,00 € monatlich
Violoncellobogen 9,00 € monatlich
Bassbogen 9,00 € monatlich
Zubehör Percussion 9,00 € monatlich

 

Instrumentenkategorie F

Benutzungsgebühr für Schulinstrumente in den Unterrichtsräumen des Konservatoriums sowie in den Kindertagesstätten:

Kurs MGA / Musikalische Früherziehung 3,00 € monatlich
Instrumente Kategorie G
Mietinstrumente bei Klassenmusizieren 6,00 € monatlich

 

Mietmodalitäten

Mietzins für Instrumente

8. Mietmodalitäten

8.1 Für die Vermietung von Instrumenten werden Mietzinsen erhoben. Die Forderungen sind privatrechtlich. In dem Mietzinsbetrag für Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums Schwerin sind 7 % MwSt. enthalten. Für andere Personen (Dritte) sind im Mietzinsbetrag 19 % MwSt. enthalten.

8.2 Die unter Pkt. 1.-6. genannten Mietzinsen gelten für Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums Schwerin.

8.3 Für Schülerinnen und Schüler, die bis zum 15. eines Monats ein Instrument mieten, (Rückgabestichtag) ist der volle Monatsbetrag, für Schülerinnen und Schüler, die ab dem 16. eines Monats ein Instrument mieten (Ausgabestichtag), ist der halbe Monatsbetrag für den Monat zu zahlen, in dem die Vermietung des Instrumentes erfolgt.

8.4 Für Schülerinnen und Schüler, die bis zum 15. eines Monats das gemietete Instrument abgeben (Rückgabestichtag), ist der halbe Monatsbetrag, für Schülerinnen und Schüler, die ab dem 16. eines Monats das gemietete Instrument abgeben (Ausgabestichtag), ist der volle Monatsbetrag für den Monat zu zahlen, in dem die Abgabe des Instruments erfolgt. Bei Rückgabe bzw. Wechsel des Instrumentes werden ggf. Differenzbeträge verrechnet.

8.5 Der Mietzins für Instrumente ist 2 Wochen nach Rechnungslegung fällig. Wird nach Kündigung des Mietvertrages das Instrument nicht zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Dies gilt nicht im Falle des Untergangs oder der Unmöglichkeit der Herausgabe des Instruments. In diesem Fall gelten die Regelungen der Schulordnung, Punkt 6.2.

8.6 Für die Vermietung von Instrumenten für besondere musikalische Aufgaben in den Orchestern und Kammermusikgruppen des Konservatoriums werden keine Mietzinsen erhoben. Lehrkräfte des Konservatoriums Schwerin, Musikschule „Johann Wilhelm Hertel“, Einrichtungen der Landeshauptstadt Schwerin, das Landesjugendorchester Mecklenburg-Vorpommern, sowie das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin GmbH sind von den Mietzinsen für Instrumente auf Antrag befreit. Eine zeitliche Begrenzung der Vermietung wird in einem Übergabeprotokoll festgelegt.

8.7 Das Konservatorium stellt entsprechend ungenutzter Kapazitäten auf Antrag Instrumente aus dem Bestand des Konservatoriums an Dritte zur Verfügung. Dafür schließt das Konservatorium eine Vereinbarung ab, in der die Nutzungsdauer und die Höhe des Entgeltbetrages festgelegt werden. Die Höhe des Entgeltbetrages beträgt 5,00 bis 50,00 € pro Tag für die in den Punkten 1. – 5. ausgewiesenen Instrumente.

Diese Ordnung setzt die Mietzinsordnung in der Fassung vom 01.09.2013 außer Kraft.

Schwerin, 01.09.2017

Volker Ahmels

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Frau Kathrin Lehmann-Jäke
Schülerangelegenheiten
Raum: 0.9

Puschkinstraße 13
19055 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Frau  Jasmin Brandt
Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Instrumentale Orientierung
Raum: Anmeldezentrum

Puschkinstr. 13
19055 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Frau Daniela Semlow
Veranstaltungen, Jugend musiziert, Mietinstrumente, IT, Raumplanung
Raum: 2.5

Puschkinstraße 6
19055 Schwerin

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag 9 bis 12 Uhr  
Dienstag 8:30 bis 10 Uhr 13 bis 15 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 10 Uhr 13 bis 16:30 Uhr

 

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