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Kita und Schule

© Fotolia/rudut 2015 JackF

Kindertagesbetreuung

In Deutschland hat jedes Kind - egal welcher Herkunft - mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Kindertagesbetreuung ist der Oberbegriff für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (kurz: Kita), Krippen, Tagespflegestellen und Horten. Für die Entwicklung, Integration und Teilhabe (neu-)zugewanderter Kinder ist die Nutzung dieser frühkindlichen Bildungsangebote von großer Bedeutung. Die gemeinsame Förderung mit einheimischen Gleichaltrigen erleichtert das Erlernen der deutschen Sprache und kann ein Stück weit Normalität, Zugehörigkeit und Struktur im Alltag herstellen. Auch für die Eltern kann die Kita ein verlässlicher Anker sein und Brücken zu Familien im lokalen Umfeld bauen.

Alles rund um die Kindertagesförderung in der Landeshauptstadt Schwerin finden Sie auf folgenden Seiten:

Kindertagesförderung Freie Kita und Hortplätze

Krippe

Krippen sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung mit dem pädagogischen Schwerpunkt auf Pflege, sozialem Miteinander und der Vermittlung erster Fertigkeiten und Kenntnisse. In einer Krippe werden Kinder zwischen 0 und 3 Jahren aufgenommen. In der Regel sind Krippengruppen in einer KiTa eingerichtet. Die Kinder bleiben meist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in der Krippe und können anschließend zumeist in die Regelgruppen überwechseln. Sie verbleiben dann bis zum Schuleintritt an der Einrichtung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kita- und Hortplatzvergabe
Kindertagesstätte (KiTa)/Kindergarten

Kindertagesstätten (KiTas) und Kindergärten sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Das Aufnahmealter hängt davon ab, ob es an der KiTa auch eine Krippe gibt oder nicht. Für gewöhnlich wechseln die Kinder im Alter von 3 Jahren in eine Regelgruppe bzw. in einen Kindergarten, wo sie bis zu ihrer Einschulung in die Grundschule bleiben. Im letzten KiTa-Jahr wird der Übergang zur Grundschule vorbereitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kita- und Hortplatzvergabe
Tagespflege

Die Betreuung in der Tagespflege ist ein alternatives Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Sie erfolgt in kleinen Gruppen von ein bis fünf Kindern im Haushalt einer qualifizierten Tagespflegeperson oder in angemieteten Räumen. Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Sie zeichnet sich durch eine individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und hohe zeitliche Flexibilität aus. Aufgrund der sehr individuellen Betreuung in einer Tagespflegestelle ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Tagespflege
Hort

Ein Hort ist eine freizeitpädagogische Einrichtung der Kinderbetreuung für schulpflichtige Kinder bis zur 4. Klasse der Grundschule. Dort erhalten Jungen und Mädchen gemeinsam und gleichberechtigt Bildung, Betreuung und Erziehung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Familien- und Fachkräftebildung in Schwerin (FaBi)

 © EU Caritas LHS

Seit dem 01.01.2023 setzen die Landeshauptstadt und die Caritas das Projekt „Familien- und Fachkräftebildung in Schwerin (FaBi)“ um. Es wird aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) der Europäischen Union (EU) gefördert, der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet wird.

Im Projekt gibt es verschiedene Angebote: Familienbildung und Informationsmaterialien für Eltern und Fortbildungs- sowie Vernetzungsmöglichkeiten für pädagogische Fachkräfte.

Auf unserer Projektwebsite erhalten Sie Informationen rund um unsere Angebote sowie die nächsten Termine. Klicken Sie dazu bitte hier:

 

Mehr Informationen zum Projekt FaBi

Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
 © BMFSFJ

Für die Start- und Bildungschancen von Kindern spielt der Besuch von Angeboten der Kindertagesbetreuung eine entscheidende Rolle. Jedoch profitieren nicht alle Familien gleichermaßen von dieser Form der frühen Bildung. Bestimmte Lebenslagen sind häufig mit besonderen Zugangshürden verbunden, die Teilhabe an früher Bildung verhindern. Das betrifft unter anderem Kinder (und deren Familien) mit Fluchterfahrungen, die – aus unterschiedlichen Gründen – bislang nur schwer Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung finden.

Seit August 2017 entwickelte die Landeshauptstadt gemeinsam mit der Caritas im Norden und dem Internationalen Bund niedrigschwellige Angebote, um insbesondere neuzugewanderten Familien und ihren Kindern den Einstieg in das deutsche System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Das Projekt war Teil des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Programms Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung. Die Förderung endete zum 31.12.2022. „Mit der niederschwelligen Betreuung geflüchteter Kinder konnten wir einen wichtigen Baustein im Sinne der Integration von der ersten Stunde an realisieren“, fasst Sozialdezernent Andreas Ruhl zusammen.

Neben Familienangeboten stärkten Qualifizierungsangebote wie Workshops und Vorträge pädagogische Fachkräfte in ihren Kompetenzen. Als ein Selbstlernangebot wurden zudem Literatur- und Materialtaschen als sogenannte Qualifizierung zum Mitnehmen zusammengestellt. „Dieses Angebot bleibt auch nach dem Programmende erhalten und kann bei der Fachstelle Integration ausgeliehen werden“, berichtet Maren Jakobi, Integrationsbeauftragte in Schwerin.

Ebenfalls im Programm entstand die städtische Broschüre Unser Kind geht in die Kita. Kita und Tagespflege in Schwerin. Informationen zur Kinderbetreuung (s.u.)

Jana Amtsberg, Koordinatorin des Projekts, bedankt sich bei allen, die den Kita-Einstieg auf seinem Weg begleitet haben. Besonderer Dank gilt den Familien, die ihr Vertrauen in das Team gesetzt haben und denen es mit Rat und Tat zur Seite stehen durfte.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ finden Sie auf der Webseite www.fruehe-chancen.de/kita-einstieg.

Kita-Einstieg in Schwerin

Mehrsprachige Broschüre zu Kita und Tagespflege in Schwerin

Für Menschen, die neu in Schwerin ankommen, ist es manchmal schwierig, wichtige Informationen zu erhalten. Für Familien hat die Landeshauptstadt Schwerin eine Broschüre erstellt, die über Kita und Tagespflege in Schwerin aufklärt. Themen der Broschüre sind die positiven Aspekte Früher Bildung, der Tagesablauf in den Gruppen, die Zusammenarbeit mit den Erzieher:innen und Informationen über die Kitaplatzsuche und -beantragung. Zudem sind wichtigste Ansprechpartner:innen bei Fragen zum Thema Kita und Tagespflege, aber auch zu anderen Themen platziert.

Die Broschüre "Unser Kind geht in die Kita" steht Ihnen in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Schulische Bildung

Die schulische Bildung hat angesichts der für alle Kinder und Jugendlichen geltenden allgemeinen Schulpflicht zentrale Bedeutung für die Bildungsverläufe jedes Einzelnen. Die Schulpflicht beginnt in Mecklenburg-Vorpommern für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden. In Deutschland besuchen alle Kinder zunächst die Grundschule, welche die Klassenstufen 1 bis 4 umfasst. Danach wechseln sie auf eine weiterführende Schule, wie die Integrierte Gesamtschule, die Regionale Schule oder das Gymnasium. An Beruflichen Schulen können sich Jugendliche auf einen Beruf vorbereiten oder einen Beruf erlernen. Auf dem Gymnasium kann das Abitur erworben werden.

Weitere Informationen zum Thema Schule und Lernen finden Sie auf folgenden Seiten:

Lernen in Schwerin

Wege in die Schule in Mecklenburg-Vorpommern

In der Infobroschüre der RRA-MV wird erklärt, wie das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut ist und wie die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache funktioniert. Wichtige Begriffe aus dem schulischen Alltag werden erklärt. Sie enthält eine Checkliste für Eltern und die Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner*innen für sprachliche Bildung.

Kindertagesstätten
Schulen
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Bildung

Frau Jassmin Al-Khayat
Integrationslotsin für Kita und Schule
Raum: 2.101

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2127

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachstelle Chancengleichheit

Frau Jana  Amtsberg
Raum: 5.032

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2273
+49 385 545-1269

Landeshauptstadt Schwerin - Fachstelle Chancengleichheit

Frau Luise Jahn
Raum: 5.032

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1272
+49 385 545-1269

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