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Bestattungskosten

Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

 © Fotolia/rosafin19

Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nich zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Verpflichtete i.S.d. § 74 SGB XII bzw. dem Bestattungsgesetz sind vorrangig die Erben, aber auch Unterhaltspflichtige und sonstige Angehörige, auch wenn sie das mögliche Erbe ausgeschlagen haben.

"Verpflichtete" im Sinne dieser Vorschrift sind in folgender Reihenfolge

  1. Erben (§ 1968 BGB),
  2. beim Tod der Mutter eines nichtehelichen Kindes in Folge von Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater (§ 1615 BGB),
  3. der Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB),
  4. Geschwister (§ 2 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen),
  5. die örtlichen Ordnungsbehörden bei unbekannten Verstorbenen bzw. bei bekannten Verstorbenen ohne Angehörige
  6. der Fiskus als Erbe, wenn kein anderer Erbe vorhanden ist (§§ 1936, 1937 BGB).

Welches Bestattungsinstitut die Bestattung durchführen soll, entscheidet der Bestattungspflichtige selbst. Erst wenn feststeht, dass vor- oder nachrangig Verpflichtete nicht leistungsfähig sind, ist eine Übernahme der Bestattungskosten möglich.

Sozialhilferechtlich übernahmefähig sind die erforderlichen Kosten einer einfachen Erd- oder Feuerbestattung nach den ortsüblichen Sätzen.

Rechtsgrundlage

§ 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen der verstorbenen Person

  • Sterbeurkunde
  • Geburts- und Sterbeurkunde ( Sternenkinder)
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ( stillgeborene Kinder)
  • Namen und Anschriften der weiteren Verpflichteten (Erben) im In- und Ausland (Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Neffen, Nichten)
  • Erklärung zum Nachlass der verstorbenen Person
  • Nachweis Sparvermögen( Sparbuch, Fonds etc)
  • Einkommensnachweise der verstorbenen Person
  • Sterbegeldversicherung /Police
  • Testament
  • Vorsorgeverträge
  • vollständige und sortierte Kontoauszüge der letzten 3 Monate( in- und ausländische Konten inkl. eBay-Konten und PayPal-Konten)

Unterlagen der Antragstellenden Person

  • Antrag vollständig, wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des Personalausweises/Passes/Aufenthaltstitels
  • Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörender Familienmitglieder
  • Mietvertrag
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung und aktuelle Mieterhöhungen (zur Ermittlung der aktuellen Unterkunftskosten)/ Hauslasten
  • vollständige und sortierte Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Rechnung des Bestatters (inkl. Einzelaufstellung und bitte durch Sie auf Korrektheit zu prüfen und zu unterschreiben)
  • Rechnungen zu den Hoheitsgebühren/ im Auftrag vermittelte Leistungen
  • Rechnung des Friedhofs
  • Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
  • Antrag auf Bestattungsleistungen SDS( Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen)
  • Totenschein
  • ggf. Nachweis über Erbausschlagung
Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Hilfe in anderen Lebenslagen kann bestehen, wenn der Antragsteller insbesondere

  • die Kosten nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann und
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Kosten

Keine

Fristen

Einzelfallabhängig

Formulare

Unterlagen sind bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe oder hier online erhältlich.

Antrag Bestattungskosten
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