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Träger

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Wenn Sie als Träger Ihre Leistungen anbieten möchten, können Sie sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit informieren, welche öffentlichen Ausschreibungen aktuell laufen.

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu Institutionen und Träger auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Bildungsträger können Ihre Angebote in KURSNET, das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung einstellen.

Planungsaufruf AGH Jugendliche - JobTurbo U25 (ACHTUNG: Einsendeschluss 30.04.2026)

In der Landeshauptstadt Schwerin wird 2026 das Modellprojekt JobTurbo U25 in Verantwortung der Agentur für Arbeit Schwerin und des Jobcenters Schwerin umgesetzt. Kern dieses Projektes ist die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit bis Ende 2026. Gleichzeitig gibt es aber Jugendliche, die absehbar nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Für die arbeitsmarktfernen jungen Erwachsenen bedarf es auch Angebote, die die Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt zum Inhalt haben. Wir wünschen uns bei Ihren Planungsvorschlägen neue und innovative Ideen, welche den gesellschaftlichen Veränderungen, den veränderten Erwartungen unserer Kunden, den Änderungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen.

Zusammenfassung:

  1. Geplant ist die temporäre Einrichtung einer AGH für Jugendliche unter 25 mit einer Maßnahmelaufzeit ab Maßnahmebeginn bis zum 31.12.2027. Bitte konzipieren Sie Ihre Maßnahmen für diesen Maßnahmezeitraum.
  2. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote bitten wir zu berücksichtigen, dass es sich bei den zuzuweisenden Kunden in der Regel um langzeitarbeitslose erwerbsfähige Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen handelt und das JC Schwerin deshalb nur Angebote im niedrigschwelligen Anforderungsbereich bedienen können wird.
  3. Die Zuweisungsdauer soll in der Regel 3 Monate nicht überschreiten.
  4. Bezogen auf das Teilnehmerklientel erscheint eine sozialpädagogische Begleitung innerhalb der AGH vorteilhaft.
  5. Für die Einrichtung dieser AGH wünschen wir uns einen Mehrwert in und für den Sozialraum getreu dem Motto „von dem Menschen für den Menschen“. 
  6. Wie im vergangenen Jahr werden wir eine umfassende inhaltliche und wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung der eingereichten Angebote vornehmen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden wir auch die Besetzungswahrscheinlichkeiten berücksichtigten.
  7. Die Teilnehmerkapazität sollte aufgrund der Besonderheit der Zielgruppe 5 Teilnehmer nicht überschreiten.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem verlinkten Trägeraufruf. Wir freuen uns auf Ihre Konzepte.

Planungsaufruf AGH JobTurbo U25

Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Arbeitsgelegenheiten sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet werden. Sie dienen insbesondere dazu die soziale Integration zu fördern sowie die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu stabilisieren bzw. wiederherzustellen und damit mittelfristig die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte und liefert somit wichtige Hinweise für Förderung und Strategien zur Arbeitsaufnahme.

Welche Förderung erhält der Träger?

Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erforderlichen Kosten erstattet. Dies gilt auch für Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Anleitungspersonal entstehen.

Was erhält der Teilnehmer?

Während der Teilnahme erhält er vom Jobcenter als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Die Kranken- und Pflegeversicherung des Teilnehmers ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen. Vom Träger an den Teilnehmer gewährte Sachleistungen werden auf die Mehraufwandsentschädigung angerechnet; vom Träger an den Teilnehmer gewährte Geldleistungen werden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Wie lange müssen die Teilnehmer arbeiten?

Die wöchentliche Arbeitszeit kann hierbei variabel den Bedürfnissen der Beschäftigten angepasst werden, so dass gerade Alleinerziehenden oder körperlich beeinträchtigten Personen ein erleichterter Einstieg in die Beschäftigung (auch als Arbeitserprobung) ermöglicht werden kann.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit?

Nein: Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Arbeitsgelegenheiten dürfen nur gewährt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind Arbeitsgelegenheiten immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten. Innerhalb von fünf Jahren ist der maximale Einsatz in Arbeitsgelegenheiten auf 24 Monate begrenzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

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Kontakt

Jobcenter Schwerin

Herr Frank Skowronek
Geschäftsführer
Raum: J261

Mendelejewstraße 20, 22, 24
19063 Schwerin

https://www.schwerin.de/jobcenter

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 12:30        
Di 08:00 - 12:30        
Do 08:00 - 12:30 und 14:30 - 17:00
Fr 08:00 - 12:00     -  

Mittwochs nur mit Termin. Eine Weiterleitung in den Kundenservice ist nur bis 12:00 Uhr (freitags bis 11:30 Uhr) möglich. Donnerstagnachmittags ist Personen in Maßnahmen sowie Berufstätigen vorbehalten.

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