Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Mietschulden

Mietschulden

 © Fotolia/bounlow-pic

Prüfung der Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft bzw. zur Behebung einer vergleichbaren Notlage und zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustet auf Antrag der Verursacher mach den Regelungen der §§ 22 SGB II und 36 SGB XII

Zielgruppe:

Personen, die aus unterschiedlichen Anlässen Mietschulden verursacht haben

Formulare:

Bitte senden Sie einen begründeten formlosen Antrag an folgende Adresse:

Hinweis:

Bei Zugang einer Klage auf Räumung von Wohnraum in Fall der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Miete erfolgt eine Mitteilung durch das Gericht an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.

Zurück Seite drucken

Was auch noch interessant ist