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Kinder- und Jugendschutz

Jugendgefährdende Medien-Prüfung-Schwerin, Fachdienst Jugend

Allgemeine Informationen

Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK  durchlaufen. Nach einer entsprechenden Alterskennzeichnung dürfen die Filme und Computerspiel Kindern und Jugendlichen nur entsprechend ihrer Alterskennzeichnung zugänglich gemacht werden. Die BPjM kann Filme, Spiele, Bücher, Internetseiten, wenn sie jugendgefährdende Inhalte haben, indizieren. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu diesen Medien erhalten. Eine Indizierung durch die BPjM beinhaltet u.a. Werbe- und Vermarktungsbeschränkungen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Fristen

Die Alterskennzeichnung von Filmen und Computerspielen durch die Selbstkontrollen erfolgt, bevor das Spiel oder der Film veröffentlicht und vertrieben wird

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium, die Obersten Landesjugendbehörden der Länder und die Selbstkontrolleinrichtungen

In Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Frau Dörte Kerinn
Sozialarbeiterin/-pädagogin Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Raum: 3.001

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545 2126
+49 385 545 2009

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Jugend

Herr Rene Scherke
Sozialarbeiter/-pädagoge Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Raum: 3.001

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2115
+49 385 545-2009

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