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Geburt

© Ramona Heim/Fotolia.com

Allgemeines

Die Geburt eines kleinen Erdenbürgers ist immer etwas ganz Besonderes. Da dieses Ereignis auch einige behördliche Gänge erfordert, finden Sie Ihre Ansprechpartner in unserem Standesamt.

Geburtenstatistik

Erstbeurkundung eines Neugeborenen

Um eine Geburt Ihres Kindes vollständig zu beurkunden, benötigt das Standesamt von den Eltern weitere Informationen und Unterlagen. 

Gerne können Sie die Dokumente auf dem Postweg versenden oder in einem verschlossenen Briefumschlag mit Ihrem Namen, adressiert an das Standesamt im Hausbriefkasten des Stadthauses werfen. Das Standesamt wird dann die Beurkundung vornehmen und Ihnen die Urkunden zusammen mit Ihren Originalen per Post zuschicken.

In der Regel werden folgende Dokumente von den Eltern benötigt:

  • Geburtsanzeige und unterschriebene Namenserklärung (siehe Infobox)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (vom Jugendamt)
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Wenn Sie die Geburtsurkunden per Post erhalten möchten, benötigt das Standesamt außerdem den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Zahlung per SEPA-Lastschrift" von Ihnen (siehe Infobox).

Alle Dokumente müssen im Original vorliegen, es sei denn, die Urkunden wurden vom Standesamt Schwerin ausgestellt. 

Eltern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich noch weitere Dokumente. Hierzu kontaktieren Sie bitte das Standesamt unter 03855451690. Bitte vereinbaren Sie den Termin zur Geburtsbeurkundung telefonisch. 

Die „Geburtsanzeige“ und ein „Merkblatt zum Thema Geburtsbeurkundung“ finden Sie auf dieser Website zum Download hinterlegt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Schwerin: standesamt@schwerin.de.

Gebühren:

Gebühren
15,00 Euro für die erste Geburtsurkunde des Kindes
 7,50 Euro für jedes weitere ausgestellte Exemplar

Die Geburtsbescheinigungen für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse und das Versorgungsamt, werden anlässlich der Beurkundung der Geburt gebührenfrei ausgestellt.

Werden Urkunden per Post versandt, betragen die Kosten für das Einschreiben im Inland 2,65 Euro.

Der Klinikdienst vom Standesamt wurde seit der Corona-Pandemie eingestellt. 

Wenn Sie einen persönlichen Termin vor Ort im Standesamt Schwerin buchen möchten, können Sie unsere Online-Terminvergabe nutzen: Startseite des Online Dienstes - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de).

 

Bitte geben Sie hierbei mit an, wieviele kostenpflichtige Geburturkunden Sie zusätzlich zu den 3 kostenfreien Geburtsurkunden (für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse) für Ihr Kind benötigen.
Werden Urkunden per Post versandt, betragen die Kosten für das Einschreiben im Inland 2,50 Euro.
Behördenangelegenheiten nach der Geburt

Angelegenheit/Personenkreis

Behörde/Institution erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden

  • gültig für alle Familien
  • 3 zweckbestimmte Geburtsurkunden für Kindergeld, Elterngeld und Krankenversicherung sind kostenfrei und müssen im Original bei den genannten Stellen eingereicht werden
  • Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig

Stadtverwaltung Schwerin

Standesamt

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Tel.: +49 385 5451690

Terminvereinbarung erforderlich, auch online möglich (Startseite des Online Dienstes (termine-reservieren.de))

 
  • Personaldokumente der Eltern
  • eigene Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung
  • siehe Merkblatt in der Infobox

Anmeldung des Kindes zur Mitversicherung bei der Krankenkasse

  • gültig für alle Familien
Krankenkassen  
  • Formular zur Familienversicherung
  • Geburtsbescheinigung

Antrag auf Kindergeld

  • gültig für alle Familien

Bundesagentur für Arbeit

Familienkasse Nord

Standort Schwerin

Lübecker Straße 285

19059 Schwerin

Tel.: +49 800 4555530

www.familienkasse.de

 
  • ausgefüllter Kindergeldantrag
  • Geburtsurkunde für Familienkasse
  • weitere Dokumente als Kopien
  • Steueridentifikationsnummer vom Kind und vom Antragsteller
Antrag auf Elterngeld
  • gültig für alle Familien

Versorgungsamt

Friedrich-Engels-Straße 47

19053 Schwerin

Tel.: +49 385 3991102 

  • ausgefüllter Elterngeldantrag
  • Geburtsurkunde für Elterngeldantrag
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Gehaltsbescheinigungen (12 Monate vor Geburt)

Erhalt der Steueridentifikations-nummer/Änderung Lohnsteuerklasse/Eintragung Kinderfreibetrag

  • gültig für alle Familien (Steuer-ID)

Finanzamt

Johannes-Stelling-Straße 9-11

19053 Schwerin


Tel.: +49 385 54000

  • Erhalt der Steuer-ID bei Vorsprache (ca. 3 Wochen nach Geburt)
  • genereller Erhalt auf Postweg (ca. 8 Wochen nach Geburt)
 
  • Geburtsurkunde(n)
  • Personaldokumente

Wohngeld

  • bei niedriger Einkommenssituation zum Erhalt von Wohnkostenzuschuss

Stadtverwaltung Schwerin

Fachdienst Soziales

 

Fachgruppe Wirtschaftliche Hilfen

Wohngeld

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Tel.: +49 385 5452130 

 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie Per
  • ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Personaldokument
  • Bescheid über Mutterschafts- und Elterngeld
  • Kindergeldbescheid
  • Mietvertrag
  • ggf. Unterhaltsbescheid
  • Einkünfte jeglicher Art

Bildung und Teilhabe

  • bei niedriger Einkommenssituation zum Erhalt von Ermäßigungen im Bereich Kultur, Bildung und Sport

Stadtverwaltung

Schwerin Fachdienst Soziales 

 

Fachgruppe Wirtschaftliche Hilfen

Bildung und Teilhabe

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin 

Tel.: +49 385 5452130

 
  • ausgefüllter Antrag Bildung und Teilhabe
  • Anlagen zur Bescheinigung der Ausgaben (Leistungsanbieter)

Antrag auf Kinderzuschlag

  • bei niedriger Einkommenssituation

Bundesagentur für Arbeit

Familienkasse Nord

Standort Schwerin

Lübecker Straße 285

19059 Schwerin

Tel.: +49 800 4555530

www.familienkasse.de

 
  • Antragsformular ausgefüllt
  • Wohngeldnachweis
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Vermögensnachweise
  • ggf. Unterhaltsbescheid bzw. Ablehnung

Beurkundung/Vaterschafts-anerkennung/Sorgeerklärung (kostenfrei)

  • Beurkundung/Regelung elterlicher Sorge

Stadtverwaltung Schwerin

Fachdienst Jugend, Schule und Sport

 

Fachgruppe Unterhalt

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Tel.: +49 385 5452213 

 
  • ggf. Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung des Kindes
  • Personaldokumente der Eltern

Arbeitslosengeld II - Neuantrag bzw. Veränderungsmitteilung

  • bei niedriger Einkommenssituation

Jobcenter Schwerin

Am Magaretenhof 14-16

19057 Schwerin

Tel.: +49 385 4505892 

 
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Neuantrag

  • alle Einkommensbescheide
  • Mietvertrag
  • Versicherungspolicen
  • Mitgliedsnummer der Krankenkasse
  • Personaldokument
  • Heiratsurkunde
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Sozialgeld - Neuantrag bzw. Veränderungsmitteilung

  • bei niedriger Einkommenssituation

Fachdienst Soziales

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Tel.: +49 385 5450 

 
  • Antrag Sozialgeld
  • Personaldokument bzw. Mitteilung zur Geburt mit Kopie Geburtsurkunde
  • Einnahmen und Ausgaben in Belegen

Die Anmeldung eines Kindes im Einwohnermeldeamt erfolgt bei einer Geburt im Inland automatisch.

Behördenangelegenheiten vor der Geburt

Telefonnummern für Notfälle
Bereitschaftsdienst Jugendamt Tel.: +49 385 545-4444
Kassenärztlicher Notdienst Schwerin

Tel.: +49 385 520-3600

Kinderärztlicher Notdienst Tel.: +49 385 520-3601
Kinderschutzhotline

Tel.: +49 800 1414007

Kinder- und Jugendnotdienst

Tel.: +49 385 7440363

Nummer gegen Kummer

Elterntelefon:

Tel.: +49 800 1110550

Montag bis Freitag jeweils 09:00 - 11:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr

Kinder- und Jugendtelefon:

Tel.: +49 800 1110333

Montag bis Samstag jeweils 14:00 - 20:00 Uhr

Jugend berät Jugend: Samstag 14:00 - 20:00 Uhr

Frauen in Not

Tel.: +49 385 5557356

Telefonseelsorge

Tel.: +49 800 1110111 oder Tel.: +49 800 1110222

www.telefonseelsorge.de

Trauerberatung - verwaiste Eltern und Geschwister e.V.  

Tel.: +49 40 45000915  

 

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Die wichtigsten Dienste für Sie

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Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Hinweis: Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.

Öffnungszeiten

Montag:

08.00 - 16.00 Uhr

Dienstag:  

08.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 - 18.00 Uhr