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Privatumzug

© Fotolia/ExQuisine

Sie planen einen Umzug?

Für Ihren Umzug können Sie das Aufstellen von mobilen Haltverboten oder eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone bzw. für andere Verbotsbereiche beantragen.

Was kann ich beantragen?

Aufstellen mobiler Haltverbote

Auf Antrag kann die Verkehrsbehörde die Aufstellung mobiler Haltverbote anordnen. Der Antrag ist mindestens 10 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen. 

Vom Antragsteller ist dann eine Beschilderungsfirma zur Aufstellung der angeordneten Haltverbote zu beauftragen. Hierzu muss der Antragsteller selbst Angebote bei den Beschilderungsfirmen einholen.

Die Haltverbote werden dann spätestens 4 Tage vor dem Umzugstermin von der Beschilderungsfirma aufgestellt.

Ausnahmegenehmigungen

Bei Umzügen in gesperrten Bereichen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der Antrag ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen.

Dies gilt insbesondere für die Befahrung der Fußgängerzone oder für Park-und Haltverbotsbereiche.

Hierbei wird dann auch die Ausgabe von Pollerschlüsseln mit geregelt. (Mietkaution: 50,00 EUR).

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde/Sondernutzungen

Frau Bruhn
Sachbearbeiterin
Raum: 4.087

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545 1903

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