Seit dem 13. Dezember 2022 nehmen wir nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.
Möchten Sie in unserer Landeshauptstadt Schwerin auf einem Baugrundstück bauen, die Nutzung eines Gebäudes ändern oder einen Antrag auf eine Verwaltungsleistung der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen?
Wir haben unseren Online-Service auf Ihre Wünsche ausgerichtet und bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit folgende Anträge und Anzeigen in elektronischer Form einzureichen:
- Baugenehmigung beantragen(§ 64 LBauO M-V),
 - Baugenehmigung (vereinfachten Verfahren) beantragen (§ 63 LBauO M-V),
 - Baugenehmigung für eine Werbeanlagen beantragen (§ 63 LBauO M-V),
 - Bauvorbescheid beantragen (§ 75 LBauO M-V),
 - Genehmigungsfreistellung für Wohnbebauungen in B-Plangebieten (§ 62 LBauO M-V),
 - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V),
 - Antrag auf Akteneinsicht
 - Antrag auf Akteneinsicht - Zugang für Bauherren
 - Antrag auf Akteneinsicht - Zugang für Entwurfsverfasser
 - Bauantrag - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen (§ 83 LBauO M-V),
 - Beseitigung von Anlagen anzeigen (§ 61 LBauO M-V),
 - Bauantrag - Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
 - Vergabe einer Hausnummer beantragen
 - Bautechnische Nachweise zur Prüfung einreichen (Standsicherheit / Brandschutz) (§ 66 LBauO M-V),
 - Anfrage nach dem Ortsbaurecht
 - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung (§ 77 LBauO M-V),
 - Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (§ 76 LBauO M-V),
 - Antrag auf Genehmigung nach Erhaltungssatzung