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Innen- und Aussenbereichs­satzungen

Innen- und Außenbereichssatzungen

Erhaltungssatzung "Sebastian-Bach-Straße und Richard-Wagner-Straße"
Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Wohnbebauung entlang der Straßenzüge Sebastian-Bach-Straße, Richard-Wagner-Straße und der Nordseite der Wittenburger- und Werner-Seelenbinder-Straße ist aufgrund ihrer Planung, Entstehungszeit und ihren baulichen Strukturen durch in sich geschlossene städtebauliche Erscheinungsbilder geprägt. Diese widerspiegeln bedeutende Entwicklungsphasen in der Geschichte der Landeshauptstadt Schwerin. Ziel der Erhaltungssatzung ist es daher, den vorhandenen baulichen Bestand mit seinem städtebaulich überlieferten Erscheinungsbild dauerhaft zu erhalten.

Erhaltungssatzung Begründung Änderungsantrag Stellungnahme der Öffentlichkeit
Außenbereichssatzung "Neu Pampow-Am Kieferneck II"
Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Um für das im Außenbereich befindliche Flurstück eine städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung erforderlich. Um eine Bebauung zu ermöglichen, wird mit der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) für das betroffene Grundstück ein Planungsrecht geschaffen.

Bebauungsplan Luftbild
Innenbereichssatzung "Warnitz-Birkenstraße"
Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Anlass für die Aufstellung der Innenbereichssatzung „Warnitz – Birkenstraße“ ist die beabsichtigte städtebauliche Abrundung des Wohnstandortes im Ortsteil Warnitz. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen sind als Außenbereich zu beurteilen. Ziel der Planung ist, auf einer von bestehender Wohnbebauung umgebenen Ackerfläche nordöstlich der Grevesmühlener Chaussee weitere Wohnbebauung zu ermöglichen. Im Rahmen der Standortentwicklung sollen etwa 8 Baugrundstücke entstehen.

Bebauungsplan Begründung Schallimmissionsprognose Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Innenbereichssatzung "Ehemalige Schwimmhalle Am Fliederberg"
Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Weststadt am Nordostufer des Lankower Sees und umfasst eine Fläche von rund 1 ha.

 Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-           im Osten durch die Lübecker Straße

-           im Nordwesten durch vorhandene Gehölze

-           im Süden und Westen durch eine Kleingartenanlage.

 Die Satzung setzt den Plangebietsbereich als Innenbereich fest. Die Fläche enthält das Gebäude der ehemaligen Schwimmhalle, welches ein Denkmal darstellt und saniert und umgenutzt werden soll. Ein Teil des ehemaligen Parkplatzes ist für eine Wohnbebauung vorgesehen. Der südliche Bereich bleibt als Parkplatzfläche zum Abstellen von Fahrzeugen der anliegenden Kleingärten erhalten.

Lageplan Plan Textliche Festsetzungen Begründung Ansicht Nord-Ost
Abrundungssatzung "Krösnitz-Alte Postschule"
Lageplan © LH Schwerin

Das Plangebiet ist ca. 0,8 ha groß. Es liegt im Stadtteil Ostorf im westlichen Bereich des ehemaligen Berufsschulgeländes der Deutschen Post. Die angrenzenden ehemaligen Schul- und Internatsgebäude werden derzeit zu Wohnungen umgebaut. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 2,0 km.

Der Geltungsbereich der Satzung wird

- im Norden durch ein Wohngrundstück
- im Osten durch ehemalige Schul- und Internatsgebäude
- im Süden durch die Stadionstraße
- im Westen durch den Querweg der benachbarten Kleingartenanlage

begrenzt.

Ziel der Planung ist es auf einer im Außenbereich liegenden Fläche Planungsrecht zu schaffen. Ein Projektentwickler beabsichtigt die Entwicklung von insgesamt 9 Wohngebäuden. Mit der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird das Plangebiet in den Innenbereich einbezogen und Planungsrecht geschaffen. Im Geltungsbereich der Satzung sind Bauvorhaben genehmigungspflichtig.

Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von 9 freistehenden eingeschossigen Wohnhäusern mit jeweils einer Haupt- und Einliegerwohnung auf Grundstücken zwischen 600 und 820 m² Größe vor. Dadurch entsteht eine lockere Einzelbebauung, welche zwischen der vorhandene Bebauung und dem angrenzenden Landschaftsraum städtebaulich vermittelt und den Übergang durchlässig gestaltet.

Planzeichnung Textliche Festsetzungen Begründung
Abrundungssatzung "Wohnpark Am Wald-Ehemalige Kieskuhle"
Lageplan © LH Schwerin

Das Plangebiet ist ca. 0,8 ha groß. Es liegt im Stadtteil Ostorf im westlichen Bereich des ehemaligen Berufsschulgeländes der Deutschen Post. Die angrenzenden ehemaligen Schul- und Internatsgebäude werden derzeit zu Wohnungen umgebaut. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 2,0 km.

Der Geltungsbereich der Satzung wird

- im Norden durch ein Wohngrundstück
- im Osten durch ehemalige Schul- und Internatsgebäude
- im Süden durch die Stadionstraße
- im Westen durch den Querweg der benachbarten Kleingartenanlage

begrenzt.

Ziel der Planung ist es auf einer im Außenbereich liegenden Fläche Planungsrecht zu schaffen. Ein Projektentwickler beabsichtigt die Entwicklung von insgesamt 9 Wohngebäuden. Mit der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird das Plangebiet in den Innenbereich einbezogen und Planungsrecht geschaffen. Im Geltungsbereich der Satzung sind Bauvorhaben genehmigungspflichtig.

Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von 9 freistehenden eingeschossigen Wohnhäusern mit jeweils einer Haupt- und Einliegerwohnung auf Grundstücken zwischen 600 und 820 m² Größe vor. Dadurch entsteht eine lockere Einzelbebauung, welche zwischen der vorhandene Bebauung und dem angrenzenden Landschaftsraum städtebaulich vermittelt und den Übergang durchlässig gestaltet.

Planzeichnung Begründung
Erhaltungssatzung der Siedlungsgebiete aus den 30er Jahren

Die Erhaltungssatzung für die Siedlungsgebiete der 30er Jahre soll dem großen Veränderungsdruck, dem diese Gebiete ausgesetzt sind, entgegenwirken. In einigen Gebieten wurde die Wärmedämmung auf die Klinkerfassaden aufgetragen bzw. Vorverträge für Wärmedämmung geschlossen und somit das städtebauliche Erscheinungsbild beeinträchtigt. An diesen Stellen ist mittlerweile nur noch der Erhalt einzelner Gebäude möglich. Um künftig weitere Entwicklungen verhindern zu können, wird ein Instrument zur Erhaltung und Steuerung der Fortentwicklung dieser schutzwürdigen Gebiete unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten geschaffen.

Die Gebietsabgrenzung bezieht sich auf die Entstehungszeit der Gebäude.

Die analysierten Siedlungsgebiete stellen städtebaulich erhaltenswerte Wohngebiete Schwerins dar, die auch einen Teil der Stadtgeschichte dokumentieren. Die Bebauung ist Zeugnis des in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts aufkommenden Wohnungsbaues mit kleinen Wohnungen für die sogenannte minderbemittelten Schichten der damaligen Bevölkerung. Alle vier Siedlungen sind in den äußeren Gestaltungsmerkmalen ähnlich.
Daher ist für die hier beschriebenen Gebiete die erhaltende Erneuerung anzustreben. Die vorgelegte Erhaltungssatzung soll hierfür den planungsrechtlichen Rahmen liefern.

Erhaltungssatzung Siedlungsgebiete Gebiet Max-Suhrbier-Strasse/Clara-Zetkin-Strasse Gebiet Rosa-Luxemburg-Strasse/Pestalozzistrasse Gebiet Möwenburstrasse/Geibelstrasse Gebiet Schwälkenberg Gebiet Wossidlostrasse
Außenbereichssatzung "Carlshöhe"
Lageplan © LH Schwerin

Die Grundstücke im Satzungsgebiet liegen im Ortsteil Wickendorf im Außenbereich. Bei der Siedlung Carlshöhe handelt es sich um eine Splittersiedlung.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Schwerin stellt die Siedlung Carlshöhe, wie den umgebenden Bereich, als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Um innerhalb der Siedlung im begrenzten Umfang eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen, ist ein entsprechendes Planungsrecht erforderlich. Hierfür wurde die Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) beschlossen.

Die Verkehrserschließung erfolgt über die Straße Carlshöhe. Mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist durch die beschlossene Satzung nicht zu rechnen, da die Grundstücke im Satzungsgebiet weitestgehend bebaut sind.
Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden, mit Ausnahme einer zentralen Regenentwässerung, das Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern.

Planzeichnung Textliche Festsetzungen Abwägungsvorschlag
Außenbereichssatzung "Neu Pampow-Am Kieferneck"
Lageplan © LH Schwerin

Die Satzung gilt in dem Bereich "Neu Pampow - Am Kieferneck". Das Satzungsgebiet ist im Plan dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Wüstmark, Flur 4, Flurstücke: 56/1, 56/6, 56/7, 56/8, 56/9, 56/10, 56/11, 56/13, 56/14, 56/15, 56/16, 56/17, 56/18.

Ziel der Planung ist es, im Außenbereich eine städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Um eine Bebauung zu ermöglichen, wird mit der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) für die betroffenen Grundstücke ein Planungsrecht geschaffen.

Planzeichnung Textliche Festsetzungen
Abrundungssatzung "Wohnpark Am Wald-Haselholz"
Lageplan © LH Schwerin

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Krebsförden südlich des Wohnparks Krebsförden - Am Wald (Bebauungsplan Nr. 32) ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt.
Der Geltungsbereich der Satzung wird
- im Norden durch vorhandene Wohnbebauung
- im Osten durch die Straße Am Wald
- im Süden und Westen durch eine Kleingartenanlage
begrenzt.
Ziel der Planung ist es auf einer vormals kleingärtnerisch genutzten, im Außenbereich liegenden Fläche Planungsrecht zu schaffen. Die Fläche ist durch angrenzende lockere Einzelhausbebauung geprägt. In diesem Rahmen beabsichtigt ein Projektentwickler die Errichtung von Wohngebäuden. Die beabsichtigte Entwicklung beinhaltet die Abrundung des vorhandenen Wohnstandortes an der Straße Am Wald durch eine Bebauung, die sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.

Planzeichnung Begründung
Außenbereichssatzung "Hansholz"
Lageplan © LH Schwerin

Das Plangebiet befindet sich im nord-östlichen Bereich des Stadtteils Warnitz an der Trebbower Straße ca. 7,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Es ist ca. 3,34 ha groß und liegt unmittelbar an der Gemeindegebietsgrenze zum Landkreis Nordwestmecklenburg.
Ziel der Planung ist es auf derzeit zu Erholungszwecken genutzten Flächen Wohnbebauung zu entwickeln, die sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.

Planzeichnung Begründung
Ergänzungssatzung "Kalkwerderring"
Lageplan © LH Schwerin

Für eine ehemals als Kleingarten genutzte Fläche hinter der bestehenden Bebauung am Kalkwerderring hat sich ein Projektentwickler bereit erklärt, die diversen Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke zu koordinieren. Es ist vorgesehen, drei Einfamilienhäuser zu errichten. Der Bereich der geplanten Satzung „Kalkwerderring“ liegt im Stadtteil Ostorf auf dem Ostorfer Hals etwa 1,5 km von der Innenstadt Schwerins entfernt zwischen dem Schweriner und dem Faulen See. Die neu zu bebauenden Grundstücksflächen umfassen eine Fläche von ca. 0,3 ha. Südöstlich daran angrenzend liegt ein mit Bäumen und Sträuchern umstandener Weiher.

Planzeichnung Textliche Festsetzungen Begründung
Abrundungssatzung "Lankow-Neumühler Weg"
Lageplan © LH Schwerin

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Lankow südwestlich der Wohnbebauung Gadebuscher Straße 111 – 115. ca. 3,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Es hat eine Größe von  ca. 0,42 ha und liegt in räumlicher Nähe zum Lankower See.
Anlass für die Aufstellung der Abrundungssatzung „Lankow – Neumühler Weg“ ist die beabsichtigte städtebauliche Arrondierung eines vorhandenen Wohnstandortes.
Ziel der Planung ist es auf einer vormals kleingärtnerisch genutzten Fläche Wohnbebauung zu entwickeln, die sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt. In diesem Rahmen beabsichtigt ein Projektentwickler die Errichtung von Einfamilienhäusern.

Planzeichnung Städtebauliches Konzept Begründung
Abrundungssatzung "Görries-Rogahner Strasse 64"
Lageplan © LH Schwerin

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Görries im gleichnamigen Gewebegebiet, westlich der Umgehungsstraße (B106) und nördlich der Rogahner Straße. Es hat eine Größe von  ca. 0,9 ha und ist etwa 3 km vom Stadtzentrum entfernt.
Anlass für die Aufstellung der Abrundungssatzung „Görries - Rogahner Str. 64“ ist die beabsichtigte städtebauliche Arrondierung eines vorhandenen Gewerbestandortes. 
Ziel der Planung ist es auf einer vormals militärisch genutzten Fläche Gewerbebebauung zu entwickeln, die sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt. In diesem Rahmen beabsichtigen die Grundstückseigentümer die Errichtung von Gewerbebauten für Kraftfahrzeughandel und entsprechende Dienstleistungen.

Planzeichnung Begründung
Außenbereichssatzung "Neu Pampow"
Lageplan © LH Schwerin

Bei Neu-Pampow handelt es sich um einen bebauten Bereich im Außenbereich, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht bereits vorhanden ist. Eine weitere bauliche Verdichtung ist aufgrund § 35 Abs. 1 und 2 nicht möglich.

Mit dem Beschluß der Außenbereichssatzung soll erreicht werden, dass Neu-Pampow in einem bestimmten, im Wortlaut der anliegenden Satzung näher festgelegten Rahmen, einer weiteren Bebauung zugeführt werden kann.
Insbesondere können zwei in der Genehmigungspraxis wichtige Belange
- Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan über
  Flächen für die Landwirtschaft oder Wald und
- Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung
  nicht entgegengehalten werden.

Planzeichnung Textliche Festsetzungen
Ergänzungssatzung "An der Niederfeldischen Wiese"
Lageplan © LH schwerin

Das Gebiet liegt im Stadtteil Mueß etwa 6 km von der Innstadt Schwerins entfernt südlich der Straße „An der Crivitzer Chaussee“. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von etwa 0,3 ha auf und befindet sich auf dem Flurstück 3/39. Das Gebiet ist östlich des Ringes des Consrader Weges gelegen. Im Süden grenzt das Bebauungsplangebiet „Nedderfeld“ an und im Norden und Westen das Wohngebiet am Consrader Weg. Im Osten grenzen die Niederfeldischen Wiesen an, die zum Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ gehören.
Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und dreiseitig von Wohnbebauung umgeben. Der Eigentümer des Grundstückes möchte auf der Fläche Wohngebäude errichten.

Planzeichnung Begründung
Abrundungssatzung "Am Silbernen Hang, Muess"
Lageplan © LH Schwerin

Das Satzungsgebiet liegt im Stadtteil Mueß, in einer straßenbegleitenden Einfamilienhausbebauung.
Es ist östlich von der Straße "Am Silbernen Hang" (Flurstück 104) gelegen, wird im Norden begrenzt vom Flurstück 101, im Süden von den bebauten Flurstücken 103/5 und 103/7 der Flur 1, Gemarkung Mueß. Auf den Flurstücken 102, 103/1 und 103/2 ist die Errichtung von Wohngebäuden geplant.
Nördlich und Südlich des Plangebietes ist die Umgebung durch eingeschossige Einfamilienhausbebauung geprägt (Reines Wohngebiet).
Die Grundstücke im Plangebiet werden durch zwei private Stichstraßen erschlossen.

Bebauungsvorschlag Begründung
Innenbereichssatzung "Muess-Ehemalige Strassenmeisterei"
Lageplan © LH Schwerin

Das Gebiet liegt im Stadtteil Mueß etwa 6 km von der Innenstadt Schwerins entfernt.
Im Norden und Osten grenzen Kleingartenanlagen an. In südlicher und westlicher Richtung bindet es an das Wohngebiet an der Alten Crivitzer Landstraße an. Das Plangebiet umfasst die Fläche der ehemaligen Straßenmeisterei an der Alten Crivitzer Landstraße, sowie die Zuwegung.
Auf dem Plangebiet befinden sich zur Zeit ungenutzte Hallen, Stahlkonstruktionen und versiegelte Fahrflächen der ehemaligen Straßenmeisterei und die Fläche liegt brach.
Ein Vorhabenträger hat große Teile des Geländes der ehemaligen Straßenmeisterei bereits erworben. Er möchte auf der Fläche Wohngebäude errichten und dafür den Altbestand beräumen.

Planzeichnung Begründung
Innenbereichssatzung "Warnitz-Forstweg"
 © LH Schwerin

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine derzeit unbebaute Freifläche zwischen dem westlich angrenzenden Bebauungsplangebiet "Warnitz-Wiesengrund" und der östlich liegenden Altbebauung.

Es ist vorgesehen, über die Innenbereichssatzung die Bebauungsmöglichkeit für insgesamt acht Einfamilien- und Doppelhäuser zu schaffen.

Die Erschließung des Gebiets ist über die Straße 'Alte Gärtnerei' vorgesehen.

Der Weiher im Plangebiet wird renaturiert.

Plan Begründung Artenschutz Ausgleichsbilanz
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Herr Andreas Thiele
Fachdienstleiter
Raum: 4.063

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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