Mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 117 „Quartier am Lewenberg“ soll Baurecht für den Geschosswohnungsbau auf dem ungenutzten Gelände des ehemaligen Betriebshofes der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft (SAS) im Stadtteil Lewenberg geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin in seiner Sitzung am 17.01.2023 gefasst und am 17.03.2023 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin sowie im Stadtanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Lewenberg östlich der Wismarschen Straße im rückwärtigen Bereich der straßenbegleitenden Wohnbebauung (Hausnummern 284 bis 294). Es ist über einen Erschließungsweg zu den Kleingartenanlagen im Gleisdreieck der Bahnstrecken Schwerin–Rehna und Schwerin–Bad Kleinen erreichbar. Nördlich grenzt das Gelände des Pflegeheims „Lewenberg“ der SOZIUS Schwerin gGmbH an, westlich wird das Gebiet durch eine Bahnlinie begrenzt. Im Süden schließt der „Kulturgarten Schwerin wächst zusammen e. V.“ an, der von der Planung unberührt bleibt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,25 ha.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer derzeit brachliegenden, ehemals gewerblich genutzten Fläche. Ziel ist es, die vorhandenen Baulücken entlang der Wismarschen Straße zu schließen und das rückwärtige Betriebsgelände einer neuen Wohnnutzung zuzuführen. Hinsichtlich der Umsetzung der Planung besteht eine private Investitionsbereitschaft.
Die Flächen im Plangebiet befinden sich überwiegend im Eigentum des Vorhabenträgers. Der im nördlichen Bereich des Plangebietes gelegene Erschließungsweg zu den Kleingartenanlagen sowie ein Teilbereich im südwestlichen Plangebiet stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers geschaffen. Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit rund 80 Wohneinheiten. Darüber hinaus soll eine Baulücke zwischen den Gebäuden Wismarsche Straße 288 und 294 durch ergänzende Wohnbebauung geschlossen werden. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Wismarsche Straße.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele wurde im Vorfeld durch die Stadtvertretung eine Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich (Link) beschlossen. Diese ermöglicht es der Landeshauptstadt Schwerin, bei einem möglichen Eigentümerwechsel steuernd einzugreifen.
Derzeit werden die Planungsunterlagen für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erarbeitet und abgestimmt. Im Anschluss daran soll das Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Die Öffentlichkeit wird über den Beginn der frühzeitigen Beteiligung rechtzeitig informiert.
