Der Hauptausschuss hat am 23.06.2020 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Warnitzer Feld" einzuleiten.
Um die Attraktivität Schwerins als Wohnstandort zu stärken, beabsichtigt die Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Warnitz Wohnbauflächen auszuweisen. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, durch die Bildung von acht räumlich ablesbaren Quartieren, in denen jeweils sowohl Doppel-, Reihen-, Kettenhäuser und ähnliche Gebäudetypen, als auch mehrgeschossige Wohngebäude, in jeweils unterschiedlicher Anzahl errichtet werden, strukturell gemischte Nachbarschaften zu entwickeln. Die geplante Entwicklung ist aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet, welcher im betreffenden Bereich „Wohnbaufläche“ und „gemischte Baufläche“ darstellt.
Die LGE hat mehrere Grundstücke im Planbereich erworben. Die Landeshauptstadt Schwerin und die LGE haben einen „Grundlagenvertrag/Absichtserklärung“ zur gemeinsamen Planung und Entwicklung des Gebietes „Warnitzer Feld“ geschlossen.
Am 21.10.2020 luden die Stadt und die LGE zu einem Dialogforum ein. Teilnehmende aus der Stadtpolitik, Ortsbeirat, Pro Schwerin, Sparkasse Meckl.-SN und Akteure des Wohnungs- und Immobilienmarktes waren anwesend. Dabei wurden erste Ideen und Vorstellungen diskutiert. Die Erkenntnisse aus diesem Forum dienten als Grundlage für die Ausschreibung der Mehrfachbeauftragung von Stadtplanungsbüros für einen integrierten städtebaulichen Entwurf. Die Mehrfachbeauftragung fand vom 10.09. bis 21.11.2021 statt. Die Aufträge wurden an folgende vier Stadtplanungsbüros vergeben: Stutz & Winter aus Schwerin, MOSAIK architekten bda aus Hannover, SWUP aus Heringsdorf bzw. Berlin und KopperRoth aus Berlin.
Am 03.12.2021 fand eine Jurysitzung statt. Die Mitglieder setzten sich aus Sach- und Fachpreisrichtern zusammen. Die Jury sprach sich einstimmig für den integrierten städtebaulichen Entwurf von MOSAIK architekten bda mit NSP Landschaftsarchitekten Hannover als Grundlage des folgenden Bauleitplanverfahrens aus.
Der Entwurf von MOSAIK lebt von der Idee eines Stadtteils der Nachbarschaften. Das neue Wohngebiet soll den bestehenden Ortsteil Warnitz sowohl strukturell als auch sozialräumlich und funktional ergänzen. Anstatt einer direkten Weiterführung der bestehenden Bebauungsstruktur entsteht eine naturnahe und geschützte Landschaftszone als behutsamer Übergang und Begegnungsort zwischen Alt und Neu. Funktional ergänzt das neue Wohngebiet den Bestand durch eine vielschichtige Nutzungsmischung. Im Kern des Wohngebietes verdichtet sich die Bebauungsstruktur zu einem durchmischten, lebendigen Zentrum. Die Bebauungsstruktur gliedert sich in verschiedene, teils gemischt genutzte Cluster, die sich um ein belebtes Zentrum anordnen. Daraus entwickelt sich ihre eigene Identität. Anstelle eines zentralen Parks im Kern des neuen Quartiers entsteht eine Allmende für den gesamten Stadtteil. Diese Form des gemeinschaftlichen Eigentums bietet eine gemeinsame Nutzung der Freiflächen innerhalb und zwischen den einzelnen Nachbarschaften. Die Nachbarschaften werden über ein vielfältiges System landschaftlicher Räume zusammengebunden. Es entsteht ein verflochtenes Netz von Bebauung und Naturraum.
Der städtebauliche Entwurf schafft gute Voraussetzungen für ein gleichzeitig innovatives, sowie selbstverständliches Siedlungskonzept. Das Konzept weist eine hohe Diversität und Wandelbarkeit auf, welches eine gute Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren ist.
Am 05.10.2022 fand in der Freiwilligen Feuerwehr Schwerin-Warnitz gemeinsam mit dem Ortsbeirat Warnitz die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der Fachdienst Stadtentwicklung stellte die Ziele der geplanten Entwicklung vor und diskutierte mit den Anwesenden über Anregungen und Ideen.
Am 02.05.2023 fand eine Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan mit dem Schwerpunkt Verkehrsplanung statt. Es wurden die geplanten Entwicklungen zur äußeren und inneren Erschließung des Warnitzer Feldes vorgestellt.
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 02.06.2026 die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 118 „Warnitzer Feld“ beschlossen. Im Zeitraum vom 29. Juni bis einschließlich 16. August 2026 können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Diese können elektronisch an stadtplanung@schwerin.de übermittelt oder bei Bedarf auf anderem Wege eingereicht werden.
Zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden verschiedene Fachgutachten erstellt, die als Bestandteil der Veröffentlichungsunterlagen vorliegen. Der Umweltbericht befasst sich mit den grundsätzlichen Auswirkungen der Bebauung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag widmet sich insbesondere dem Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln sowie den Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Der geotechnische Bericht liefert Informationen zum Baugrund- und zu Grundwasserverhältnissen im Plangebiet. Die schalltechnische Untersuchung bewertet insbesondere die Auswirkungen des von der Grevesmühlener Chaussee und der Bundesstraße 104 ausgehenden Verkehrslärmes auf das Warnitzer Feld und die notwendigen schallschutztechnischen Maßnahmen. Die Verkehrsuntersuchung untersucht das zu erwartende Verkehrsaufkommen, sowie die Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte, sowie die Auswirkungen der Erschließung auf das Straßennetz.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
