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Hinweise zur Nutzung von Sportstätten

Auflagen für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Gymnastikräume und Schwimmhallen

Für die Nutzung der Sportstätten der Landeshauptstadt Schwerin gelten ab dem 2. November 2020 folgende Auflagen:

Auflagen
  1. Schwimm- und Spaßbäder sind für den Publikumsverkehr, mit Ausnahme des schulischen Schwimmunterrichtes, geschlossen.
  2. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist, mit Ausnahme des schulischen Sportunterrichtes, untersagt. Das gilt nicht für den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport auf Sportaußenanlagen, sofern das Training in Kleingruppen stattfindet.
  3. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

 

 Der Schulsport bleibt demnach gebucht. Dies gilt ausschließlich für Schulsport und nicht für Sportstättennutzungen durch Kindertagesstätten, Tagesmütter oder ähnliche Gruppen.

Alle anderen Nutzungszeiten werden gesperrt, eine Abrechnung dieser Zeiten findet nicht statt. Terminliche Buchungen werden für diesen Zeitraum storniert.

Jeder Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport auf Sportaußenanlagen, der stattfinden soll, ist wie gewohnt per E-Mail oder Telefon anzufragen bzw. zu buchen.

Diese Regelung gilt bis vorerst einschließlich 15. November 2020.

Die weiterführenden Auflagen gemäß Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) für die Nutzung der öffentlichen Sportstätten der Landeshauptstadt Schwerin finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Sport, Bau und Finanzen

Herr Ringo Witte
Sachbearbeiter
Raum: 2075

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2025
+49 385 545-2020