Den hohen Stellenwert des Baumschutzes in Schwerin belegen diverse lokale Baumschutznormen der letzten Jahrzehnte, die bisher lückenlos existierten. Die städtische Baumschutzsatzung soll der Sicherung der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz dienen.
Mit dem Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 wurden landesweit Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 1,30 m Höhe, geschützt. Somit war eine Anpassung der städtischen Baumschutzsatzung an das Landesrecht erforderlich.
Die aktuelle Baumschutzsatzung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Anpassung an das NatSchAG M-V
- Setzen eines weitgehend einheitlichen Standards für das gesamte Stadtgebiet
- Fokussierung auf den Schutz ökologisch wertvoller, standortgerechter Baumarten in Hausgärten
Die Stadtvertretung Schwerin hat am 28.04.2014 die aktuelle Baumschutzsatzung beschlossen.
Am 30.05.2014 wurde die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Schwerin im Internet veröffentlicht und ist somit am 01.06.2014 in Kraft getreten. Die alte Baumschutzsatzung aus dem Jahr 2005 wurde gleichzeitig aufgehoben.
- Antrag auf Fällung / Anzeige von Schnittmaßnahmen
- Bewertung der zu ersetzenden Bäume und freiwachsenden Hecken
- Satzung zum Schutz von Bäumen und freiwachsenden Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin (Baumschutzsatzung - BSchS) inklusive Anlagen
- Empfohlene Gehölzarten für Ersatzpflanzungen in Schwerin