Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Landschaftsplan

© Landeshauptstadt Schwerin/Denise Malenke

Aufgaben und Inhalte

Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Schwerin informiert flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet über den Zustand und die mögliche weitere Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Dabei weist er besonders schutzwürdige oder sanierungsbedürftige Bereiche aus, wo bei einer beabsichtigten Nutzung also mit besonderen Risiken zu rechnen ist und wie die verschiedenen Nutzungen zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen können. Dadurch werden Konflikte vermieden. Ziel dieses Instruments ist die langfristige und vorausschauende Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Ganzes.

Damit ist der Landschaftsplan eine wichtige Grundlage für die Erfassung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Rahmen von Bauleitplanverfahren und anderen Fachplanungen. Hier trägt er zur Rechtssicherheit im Abwägungsprozess und zur Verfahrensbeschleunigung der Planungen bei.

Rechtliche Grundlage des Landschaftsplans

Nach §11 des Gesetzes des Landes Mecklenburg - Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Aufgabe der Gemeinden, die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen darzustellen.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Umwelt

Herr Hauke Behr
Leiter
Raum: 2.073

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2451