Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Gewässerschutz­projekte

Machbarkeitsstudie und Sanierungskonzept Lankower See, Sodemannscher Teich und Ziegeleiteich

Blick über den Lankower See vom Südufer © Dr. Stefan Sandrock

Seen dienen mit Ihren Uferzonen, Wasserflächen und nicht zu vergessen dem Seegrund als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten sowie zur Erholung für den Menschen. Nach den EU-Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen sich alle natürlichen Seen bis 2027 mindestens in einem „guten“ ökologischen Zustand befinden. Der Lankower See befindet sich nach derzeitiger Bewertung in der ökologischen Zustandsklasse 4 (unbefriedigend). Da der Ziegeleiteich und der Sodemannsche Teich dem Lankower See vorgeschaltet sind, hängt der Zustand des Lankower Sees maßgeblich vom Zustand dieser beiden Kleinseen ab, weshalb diese in der vorliegenden Studie ebenfalls bewertet werden.

Um den Zustand der Seen in ihrem Gesamtkomplex einzuschätzen und ggf. zu verbessern, wurde das vorliegende limnologische Gutachten bzw. eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Mit dieser Studie soll die Zustandsbeschreibung aktualisiert, die biologischen Qualitätskomponenten aufgenommen, eine Nährstoffbilanzierung zur Ermittlung der Ursachen der Belastungen durchgeführt und adäquate Sanierungs-/Restaurierungsmaßnahmen abgeleitet und dargestellt werden.

Den gesamten Bericht zur Machbarkeitsstudie finden Sie unten zum Download. Für weitere Informationen und Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde gerne zur Verfügung.

Bericht zur Machbarkeitsstudie Lankower See, Sodemannscher Teich und Ziegeleiteich

Machbarkeitsstudie Nuddelbach

Deckblatt des Endberichtes zur Machbarkeitsstudie Nuddelbach © Landeshauptstadt Schwerin

Ziel

Innerhalb dieser konzeptionellen Studie sollten für den Nuddelbach Maßnahmen identifiziert und geprüft werden, die eine Verbesserung der Gewässerökologie bewirken und somit maßgeblich zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beitragen. Grundsätzlich wurden an diesem Wasserkörper die allgemeinen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Wasserabfluss berücksichtigt, wobei für bestimmte Gewässerbereiche (Schleifmühle und Schlossgarten) die Belange des Denkmalschutzes mit einbezogen werden mussten.

Inhalte

- Prüfung der geplanten Maßnahmen des 3. Bewirtschaftungsplanes der WRRL für den Wasserkörper, insbesondere zur Herstellung der ökologischen Durchwanderbarkeit an verschiedenen Bauwerken unter Beachtung der Wasserverfügbarkeit für den Fischaufstieg

- Entwicklung konzeptioneller Maßnahmenlösungen, ggf. als erforderliche Ausbaumaßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL (z. B. durch Einbau von Fischaufstiegsanlagen)

- Überprüfung der Art und des Umfangs einer zukünftigen und angepassten Gewässerunterhaltung nach Umsetzung von Maßnahmen (Strukturverbesserungen, Gehölzentwicklungen) im Oberlauf des Nuddelbachs zwischen Ostorfer See und Neumühler See

- Bewertung der hydraulischen Spielräume der Gewässerläufe und der angrenzenden Gewässerumlandflächen in Abhängigkeit der Nutzungsansprüche (Restriktionen Stadtentwicklung, Landwirtschaft etc.) als sog. IST-Zustand

- Hydraulische Prüfung und Ermittlung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, insbesondere auch der Wirkung der o. g. Maßnahmen lt. Bewirtschaftungsplan als sog. PLAN-Zustand

Ergebnisse

Die Machbarkeitsstudie zeigt nachweisbar, dass es äußerst schwierig ist, die ökologische Durchgängigkeit für den Nuddelbach im innerstädtischen Bereich herzustellen, da dieses an den jeweiligen Bauwerken mit vielen unterschiedlichen Restriktionen und Unwägbarkeiten verbunden ist. Durch die enorm aufwändige bauliche Umsetzung von Fischaufstiegsanlagen an den entsprechenden Standorten wären die Baumaßnahmen extrem kostenintensiv und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Auch der Erfolg der Maßnahme wäre unsicher, da es infolge mangelnder Grundlagendaten schwierig ist, eine entsprechende Funktionalität und ein ausreichendes Wasserdargebot im Jahresverlauf zu ermitteln sowie fundiert zu planen. Zum Erreichen der Ziele der WRRL müssten zudem alle Querbauwerke im Gewässerlauf im Komplex betrachtet und auch zusammen umgesetzt werden. Allein die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit vom Neumühler See bis zum offenen Bereich des Nuddelbachs ist aus verschiedenen Gründen (Platzmangel und Statikprobleme durch vorhandene Brückenbauwerke der B 106, geringes Wasserdargebot bzw. geringer Durchfluss, große Gefällesprünge) nicht realisierbar.

Die Berechnungen des o. g. IST- und PLAN-Zustandes bzgl. einer zukünftigen angepassten Gewässerunterhaltung sowie bei Hochwassersituationen im Oberlauf des Nuddelbachs zeigen keine nachteiligen Auswirkungen auf die umliegenden Kleingartenanlagen und Bebauungen. Kleinräumig vorgeschlagene Maßnahmen, wie z. B. die Ergänzung von Gehölzen und das Einbringen bzw. Belassen von Totholz, in Zusammenhang mit einer reduzierten Gewässerunterhaltung könnten somit umgesetzt werden.

Fazit

Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässersystem des Nuddelbachs vom Schlossgarten bis zum Neumühler See-System wird als nicht zielführend erachtet, da diese nicht sinnvoll bzw. verhältnismäßig zu erreichen ist. Ziel sollte es sein, ein Gewässer/Gewässersystem durch Maßnahmen zu vereinfachen und weniger den Bau großer technischer Bauwerke zu forcieren, was im Fall des Nuddelbachs notwendig wäre. Das Gewässer würde zudem weiter überprägt, die Komplexität des Gesamtgewässersystems zunehmen und der Unterhaltungsaufwand erhöht. Kleinräumige Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie wären dagegen im Oberlauf des Nuddelbaches mit relativ einfachen Mitteln und geringen Kosten umsetzbar.

 

Die Machbarkeitsstudie wurde mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Frau Carolin Schröder
• Gewässerausbau und bauliche Anlagen an Gewässern
• Gewässerschutzprojekte
• Wasserverkehrsbehörde
Raum: 2.044

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Frau Susanne Sabadil
Fachgruppenleitung
Raum: 2.071

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Umwelt

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin