Deckblatt des Endberichtes zur Machbarkeitsstudie Nuddelbach © Landeshauptstadt Schwerin
Ziel
Innerhalb dieser konzeptionellen Studie sollten für den Nuddelbach Maßnahmen identifiziert und geprüft werden, die eine Verbesserung der Gewässerökologie bewirken und somit maßgeblich zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beitragen. Grundsätzlich wurden an diesem Wasserkörper die allgemeinen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Wasserabfluss berücksichtigt, wobei für bestimmte Gewässerbereiche (Schleifmühle und Schlossgarten) die Belange des Denkmalschutzes mit einbezogen werden mussten.
Inhalte
- Prüfung der geplanten Maßnahmen des 3. Bewirtschaftungsplanes der WRRL für den Wasserkörper, insbesondere zur Herstellung der ökologischen Durchwanderbarkeit an verschiedenen Bauwerken unter Beachtung der Wasserverfügbarkeit für den Fischaufstieg
- Entwicklung konzeptioneller Maßnahmenlösungen, ggf. als erforderliche Ausbaumaßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL (z. B. durch Einbau von Fischaufstiegsanlagen)
- Überprüfung der Art und des Umfangs einer zukünftigen und angepassten Gewässerunterhaltung nach Umsetzung von Maßnahmen (Strukturverbesserungen, Gehölzentwicklungen) im Oberlauf des Nuddelbachs zwischen Ostorfer See und Neumühler See
- Bewertung der hydraulischen Spielräume der Gewässerläufe und der angrenzenden Gewässerumlandflächen in Abhängigkeit der Nutzungsansprüche (Restriktionen Stadtentwicklung, Landwirtschaft etc.) als sog. IST-Zustand
- Hydraulische Prüfung und Ermittlung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, insbesondere auch der Wirkung der o. g. Maßnahmen lt. Bewirtschaftungsplan als sog. PLAN-Zustand
Ergebnisse
Die Machbarkeitsstudie zeigt nachweisbar, dass es äußerst schwierig ist, die ökologische Durchgängigkeit für den Nuddelbach im innerstädtischen Bereich herzustellen, da dieses an den jeweiligen Bauwerken mit vielen unterschiedlichen Restriktionen und Unwägbarkeiten verbunden ist. Durch die enorm aufwändige bauliche Umsetzung von Fischaufstiegsanlagen an den entsprechenden Standorten wären die Baumaßnahmen extrem kostenintensiv und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Auch der Erfolg der Maßnahme wäre unsicher, da es infolge mangelnder Grundlagendaten schwierig ist, eine entsprechende Funktionalität und ein ausreichendes Wasserdargebot im Jahresverlauf zu ermitteln sowie fundiert zu planen. Zum Erreichen der Ziele der WRRL müssten zudem alle Querbauwerke im Gewässerlauf im Komplex betrachtet und auch zusammen umgesetzt werden. Allein die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit vom Neumühler See bis zum offenen Bereich des Nuddelbachs ist aus verschiedenen Gründen (Platzmangel und Statikprobleme durch vorhandene Brückenbauwerke der B 106, geringes Wasserdargebot bzw. geringer Durchfluss, große Gefällesprünge) nicht realisierbar.
Die Berechnungen des o. g. IST- und PLAN-Zustandes bzgl. einer zukünftigen angepassten Gewässerunterhaltung sowie bei Hochwassersituationen im Oberlauf des Nuddelbachs zeigen keine nachteiligen Auswirkungen auf die umliegenden Kleingartenanlagen und Bebauungen. Kleinräumig vorgeschlagene Maßnahmen, wie z. B. die Ergänzung von Gehölzen und das Einbringen bzw. Belassen von Totholz, in Zusammenhang mit einer reduzierten Gewässerunterhaltung könnten somit umgesetzt werden.
Fazit
Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässersystem des Nuddelbachs vom Schlossgarten bis zum Neumühler See-System wird als nicht zielführend erachtet, da diese nicht sinnvoll bzw. verhältnismäßig zu erreichen ist. Ziel sollte es sein, ein Gewässer/Gewässersystem durch Maßnahmen zu vereinfachen und weniger den Bau großer technischer Bauwerke zu forcieren, was im Fall des Nuddelbachs notwendig wäre. Das Gewässer würde zudem weiter überprägt, die Komplexität des Gesamtgewässersystems zunehmen und der Unterhaltungsaufwand erhöht. Kleinräumige Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie wären dagegen im Oberlauf des Nuddelbaches mit relativ einfachen Mitteln und geringen Kosten umsetzbar.
Die Machbarkeitsstudie wurde mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.