Gefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
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Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 17:00 Uhr
Samstag 10:00 - 16:00 Uhr
Sonntag geschlossen
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Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass eine Genehmigung zur Ausstellung eines Sonderfahrausweises für den Schulweg nur erteilt wird, wenn die Voraussetzungen für eine Beförderung zwischen Wohnort und Schule im Wirkungskreis der Satzung zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Schwerin (vom 18.09.2017) erfüllt sind.
Hinweis:
Bei Anspruchsberechtigung erfolgt die Ausgabe von Sonderfahrausweisen mit festgelegten Haltestellen für den Hin- und Rückweg zur örtlich zuständigen Schule. Der Sonderfahrausweis ist nur auf dem direkten Schulweg und nur an Schultagen gültig.
Inhaber/innen des Sonderfahrausweises für den Schulweg können ihr Ticket unkompliziert zu einer vollwertigen Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr aufwerten. Das Upgrade-Ticket „Monatskarte Azubi Freizeit Eine Zone“ ist zum Preis von 10,00 € an allen Fahrscheinautomaten und an den Verkaufsstellen des NVS am Marienplatz und Platz der Freiheit erhältlich. Es ist nur in Kombination mit dem Schülerausweis und dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis gültig.
Hinweise zum Datenschutz:
Für die Bearbeitung des Antrags ist die Einwilligung in die Verwarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung notwendig. Bitte lesen Sie diese und bestätigen Sie die Kenntnisnahme am Ende des Formulars.
Bitte beachten Sie, dass ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind.