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Missbilligung ist unbegründet/Kein Verstoß gegen Vorschriften ersichtlich Oberbürgermeisterin hat personalrechtliche Zuständigkeit wahrgenommen 15.04.2016

Nach  der Vorlage des verwaltungsinternen Untersuchungsberichts zu den Ermittlungen im Jugendamt Schwerin hat Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow Mitte März die  Entbindung der Fachdienstleiterin für Jugend, Schule und Sport von den Aufgaben der allgemeinen Jugendhilfe beendet und sie wieder in diesen  Aufgabenbereich eingesetzt. Die Leitung für die Bereiche Schulverwaltung, Kita-Förderung, Unterhalt, Bafög und Sport mit rund 170 Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern hatte die Fachdienstleiterin weiterhin inne. „Es ist meine Aufgabe als Verwaltungschefin aus dem vorliegenden Bericht sofort Konsequenzen zu ziehen. Die beamtenrechtliche Ermahnung der Jugendamtsleiterin stand einer Wiedereinsetzung in ihre Aufgabe nicht im Wege, weil die verwaltungsinterne Untersuchung ergeben hat, dass sie Fehler gemacht, aber nicht grob regelwidrig gehandelt hat“, sagte  Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow nach ihrer Entscheidung, über die sie bereits am 15. März  den Hauptausschuss sowie zeitgleich dem Jugendhilfeausschuss und den zeitweiligen Ausschuss informiert hatte.
Für dieses Verhalten der Oberbürgermeisterin haben die Fraktionen  der CDU, SPD, Unabhängigen Bürger und Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtvertretersitzung vom 18. April eine Missbilligung beantragt. Diese Missbilligung ist unbegründet, so die rechtliche Bewertung des Fachdienstleiters für Hauptverwaltung Hartmut Wollenteit. Es ist „kein Verstoß gegen Vorschriften ersichtlich, der Anlass für eine Missbilligung geben könnte.
Die Oberbürgermeisterin hat die städtischen Gremien über ihre personalrechtlichen Entscheidungen unterrichtet. Eine weitergehende Verpflichtung, die genannten Ausschüsse anzuhören, ergibt sich weder aus der Kommunalverfassung M-V noch aus der städtischen Hauptsatzung.“
Der für Personal und Rechtsangelegenheiten zuständige Fachdienst für Hauptverwaltung bekräftigt vielmehr: „Nach Bekanntwerden des Untersuchungsberichts war die Oberbürgermeisterin gehalten, personalrechtlichen Umgang mit den im Bericht getroffenen Feststellungen zu finden.“ Der Bericht habe der Amtsleiterin lediglich die „Nichtbeachtung von Dokumentationspflichten“ vorgehalten. Im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Risikoanalyse wurden ihr keine Vorhaltungen gemacht. Der Pflichtenverstoß der Amtsleiterin sei daher „als weniger gravierend“ eingeschätzt und mit einer Ermahnung sanktioniert worden. „Nach dieser Entscheidung bestand keine Veranlassung, die Entbindung von Aufgaben aufrecht zu erhalten.“ Diese Einschätzung werde vom zuständigen Fachdezernenten Andreas Ruhl ausdrücklich geteilt.
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