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Holzernte im Schweriner Stadtwald beginnt in Kürze - Holzeinschlag führt zu kurzfristigen Einschränkungen der Waldnutzung 02.11.2018

Windwurf, das Sterben von Eschen und die notwendige Herstellung der Verkehrssicherheit in verschiedenen Bereichen des Schweriner Stadtwaldes machen einen Holzeinschlag notwendig. Dieser wird im Zeitraum vom 12. November bis 20. Dezember 2018 erfolgen. Damit verbunden sind kurzfristige Einschränkungen bei der Waldnutzung. 

In den kommenden Tagen beginnen die Holzerntemaßnahmen für das zu Ende gehende Jahr im Schweriner Stadtwald. Unter anderem erfolgt auf einer Windwurffläche gegenüber des alten Waldbades in Zippendorf die Aufbereitung des Sturmholzes sowie die Fällung weiterer umbruchgefährdeter Bäume. Nach der Beräumung der Fläche ist die Wiederaufforstung mit Rotbuchen vorgesehen.

Auf einer weiteren Fläche an der Grenze zur Bootshausanlage in Zippendorf erfolgt aufgrund des sich ausbreitenden „Eschensterbens“ die Entnahme abgängiger und abgestorbener Eschen sowie umbruchgefährdeter Randbäume zu einem Privatgrundstück. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit langfristig sicherzustellen.

Im Bereich der Katholischen Kirche in der Galileo-Galilei-Straße ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, die überalterten Kiefern mit hohem Totholzanteil und Schädigungen im Stammbereich zu entnehmen. Zusätzlich müssen in diesem Zusammenhang auf einem circa 30 Meter breiten Streifen zwischen Kirchengelände und einem Wohnblock in der Kopernikusstraße auch die alten Buchen entnommen werden. Dieser Streifen wird danach vom Schlagreisig beräumt und mit Heckenpflanzen und typischen Waldbäumen bepflanzt sowie durch einen Wildzaun gesichert.

Diese notwendigen Maßnahmen wurden lange im Vorfeld durch den Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin als Beauftragter und der Landesforst M-V (Forstamt Gädebehn) als forstlicher Dienstleister beraten und nach intensiver Begutachtung festgelegt. Durch die Holzerntemaßnahmen kommt es zeitweise zu Einschränkungen für Waldbesucher. So besteht während der Durchführung auf der konkreten Arbeitsfläche sowie für die genutzten Wege und Lagerplätze aus Sicherheitsgründen ein Betretungsverbot. Entsprechende Absperrungen, Tafeln und Bänder werden darauf hinweisen. 
Der SDS bittet darum, dieses Verbot zur eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. Aufgrund der an den Maschinen wirkenden großen Kräfte besteht ein hohes Verletzungsrisiko, vor allem durch umherfliegende Äste oder Stammteile. Stürzen und Stolpern durch auf den Wegen liegende Holzreste gilt es ebenfalls zu vermeiden.

Voraussichtlich werden die Einschlagmaßnahmen im Zeitraum vom 12. November bis 20. Dezember 2018 erfolgen. Der SDS bedankt sich für das Verständnis der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Waldbesucherinnen und Waldbesucher für die Einschränkungen in dem überschaubar kurzen Zeitraum. Für Rückfragen stehen die Vertreter der SDS und des Forstamtes Gädebehn gern zur Verfügung. 

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