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Expertengutachten zum Beitragsrecht vorgelegt: Stadt will Ablösevereinbarung mit Anliegern der Rogahner Straße abschließen 16.02.2018

Die Landeshauptstadt hat in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, welche Möglichkeiten und Grenzen das städtische Beitragsrecht bietet, um Anlieger beim Straßenausbau zu entlasten und die Verfahrensbeteiligung zu verbessern. Das Gutachten des Kieler Rechtsexperten für das Straßenausbaubeitragsrecht liegt jetzt vor. Prof. Dr. Marcus Arndt  gilt als bundesweit anerkannter Spezialist auf diesem Rechtsgebiet und kennt auch die lokalen Verhältnisse in Schwerin sehr gut.

Er bescheinigt der Landeshauptstadt vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Rechtspflicht zur Erhebung kommunaler Straßenausbaubeiträge, dass die Stadt eine gut funktionierende und rechtssichere Straßenbaubeitragssatzung besitzt. „Die Satzung ist bisher in allen gerichtlichen Verfahren durch die Rechtsprechung bestätigt worden“, so der Gutachter. Er rät daher dringend davon ab, die auf der Mustersatzung des Innenministeriums basierende Satzung zu verändern, etwa durch die Schaffung neuer Beitragsklassen für die Schweriner Straßen. Die „Schaffung neuer Straßenkategorien ist mit einem nicht unerheblichen Rechtsrisiko behaftet“, warnt der Rechtsexperte.

Gleichzeitig zeigt der Gutachter Möglichkeiten auf, wie auch ohne Änderung der bestehenden Straßenbaubeitragssatzung dem Anliegen einer Anwohnerentlastung in bestimmten Fällen Rechnung getragen werden kann: Hier empfiehlt der Gutachter Sonder- oder Ergänzungssatzungen. Er hält dies gerade bei  der Rogahner Straße für berechtigt, weil Grundstückseigentümer durch die angrenzende Trasse der Deutschen Bahn eine erhebliche Mehrbelastung erfahren, die so ausgeglichen werden kann.  Aus diesem Grund wird die Stadtverwaltung jetzt eine Ergänzungssatzung für die Rogahner Straße vorbereiten, die bestehende Straßenbaubeitragssatzung jedoch nicht ändern. Auf Basis dieser Ergänzungssatzung möchte  die Stadt dann mit allen Anliegern der Rogahner Straße Ablösevereinbarungen abschließen, in denen bereits die jeweilige Höhe der zu erwartenden Anliegerbeiträge festgelegt ist. Für dieses Entgegenkommen erwartet die Landeshauptstadt von den Anliegern, dass sie die Baumaßnahme akzeptieren und die Bauerlaubnis in Form von Bauerlaubnisverträgen erteilen.

Auch weitere im Rechtsgutachten beschriebene Ergänzungen des städtischen Beitragsrechtes wie eine Kappungsgrenze für besonders hohe Ausbaubeiträge, die den Verkehrswert eines Grundstückes überschreiten, sollen in den nächsten Wochen und Monaten in den Gremien der Stadtvertretung diskutiert werden. Die städtische Fach- und Rechtsverwaltung wird hierzu Bewertungen und Vorschläge erarbeiten.

Für die Verfahrensbeteiligung der Anlieger bei geplanten Straßenbaumaßnahmen setzt das Gutachten klare Grenzen: Die Entscheidung, ob eine Straßenbaumaßnahme durchgeführt wird, liege allein im Ermessen der Gemeinde und nicht der Anlieger. Die Gemeinde kann den Willen des Gesetzgebers, die Anlieger zu informieren, allerdings in unterschiedlicher Form umsetzen.

Nach Auffassung des Gutachters nutzt Schwerin die Möglichkeiten der Anliegerbeteiligung bereits umfassend, sowohl in Bezug auf den Zeitpunkt als auch auf den Umfang. Die Stadt setzt bei Straßen aller Beitragskategorien auf eine frühzeitige Beteiligung. Die Auffassungen und Meinungen der Anlieger zur Notwendigkeit und Form des Straßenausbaus können dabei schon heute in vielfältiger Weise an die Gemeindevertretung weitergegeben und herangetragen werden. Bereits im vergangenen Jahr lobte der Kieler Beitragsrechtsexperte Prof. Dr. Arndt auf einer Veranstaltung in Schwerin die Frühzeitigkeit und umfassende Form der Anliegerbeteiligung in der Stadt. Das Gutachten wurde den Fraktionen der Stadtvertretung und interessierten Kreisen der Öffentlichkeit zugeleitet, um zeitnah in den Meinungsaustausch einzutreten und die notwendigen Entscheidungen der Stadtvertretung vorzubereiten.

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