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Wettbüros sollen in Schwerin künftig Steuer zahlen: Verwaltung legt Satzung im Hauptausschuss vor 22.05.2018

Die Betreiber von Spielautomaten müssen in der Landeshauptstadt schon seit 1992 Vergnügungssteuer zahlen. Zukünftig möchte  die Landeshauptstadt aus Gründen der Steuergerechtigkeit auch Wettbüros im Stadtgebiet besteuern. Der am 22. Mai im Hauptausschuss vorgelegte Satzungsentwurf sieht vor, dass Wettbüros künftig eine Steuer in Höhe von 2,5 Prozent  des Brutto-Wetteinsatzes entrichten sollen. Wie auch bei der Vergnügungssteuer soll die Wettbürosteuer monatlich per Selbsterklärungen des Wettbüros gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin erhoben werden. Die Stadt schätzt die Einnahmen auf jährlich etwa 9000 Euro. „Bei dieser Steuer stehen nicht die Einnahmen im Vordergrund. Es geht auch um Steuergerechtigkeit und darum der Spielsucht zu begegnen“, so der auch für Finanzen zuständige OB Rico Badenschier.  

Die Einführung dieser im Land Mecklenburg Vorpommern bisher nicht erhobenen Steuer bedarf noch der Zustimmung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einer gerichtlichen Entscheidung zur kommunalen Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund eine solche Steuer für grundsätzlich zulässig erklärt.

In Schwerin gibt es derzeit ein Wettbüro, das Wetten auf Sportergebnisse anbietet. Besucher können dort einen Geldbetrag auf ein Sportergebnis setzen und sowohl die Quoten als auch die Ergebnisse auf dem Bildschirm im Wettbüro verfolgen.

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