Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Landeshauptstadt und BUND einigen sich im Rechtsstreit - Stadt bekommt Planungssicherheit für Kaninchenwerder und Bootssteg Mueß 30.09.2019

Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu wassertouristischen Baumaßnahmen im EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner See“ wollen die Stadt Schwerin und der BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ihren Rechtsstreit durch einen Vergleich beenden. Dieser beinhaltet den Verzicht auf den Bau des strittigen Schlossbuchtanlegers, schafft dafür aber Planungssicherheit für den Ersatzneubau der Hafenanlage Kaninchenwerder und den Bau des Anlegers am Freilichtmuseum Mueß.

Der Rechtsstreit um den Bau des Schlossanlegers wird seit 2011 geführt. „Wir streben die Einigung an, damit es endlich Rechtssicherheit für die wassertouristischen Baumaßnahmen in diesem sensiblen EU-Vogelschutzgebiet gibt. Die Warteschleife hat schon viel zu lange genug gedauert. Gerade für den Schiffsanleger in Mueß, den wir zeitnah beginnen wollen, läuft uns die Zeit davon, da die Förderperiode im Jahr 2020 endet“, erklärte Oberbürgermeister Rico Badenschier zur Einigung mit dem Naturschutzverband.

Die Landeshauptstadt verpflichtet sich in dem Vergleich, für mindestens zehn Jahre keinen Schlossbuchtanleger zu bauen und den einst geschlossenen Röhrichtstreifen am Café „Schlossbucht“ wiederherzustellen. Röhrichtzonen dienen als Habitatsräume von Wasservögeln innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes. Deshalb sind ihr Schutz und ihre Vermehrung von besonderer Bedeutung. Der Bauverzicht gilt für alle kommunalen Grundstücke in der Schlossbucht zwischen Segelverein Schlossbucht und Museumsinsel, über die die Stadt oder von ihr beherrschte Dritte verfügen. Im Falle eines Grundstücksverkaufs verpflichtet sich die Landeshauptstadt, den vereinbarten Bauverzicht auch Käufern aufzuerlegen. Das Ufer soll in diesem Bereich wieder naturnah modelliert und mit Röhricht bepflanzt werden. Zum Schutz soll vor dem Röhricht dauerhaft eine Palisade errichtet werden, damit keine Boote ins Schilf einfahren können.

Der Fahrgastschifffahrtanleger für das Freilichtmuseum Mueß mit zwei Liegeplätzen für Naturerkundungstouren des Museums kann errichtet werden, wenn zusätzlich keine Dauer- und Kurzzeitliegeplätze für den für den Individualverkehr entstehen.

Auch beim Ersatzneubau für die Hafenanlage auf der Insel Kaninchenwerder wird der BUND auf Rechtsmittel verzichten, wenn die Stadt die Zahl der Liegeplätze im Hafen nicht erweitert. Die bereits geplanten Maßnahmen im Bereich östlich der Hafenanlage können ausgeführt werden.

Die Stadt Schwerin und ihr Eigenbetrieb SDS verzichten in den kommenden fünf Jahren auf die Planung weiterer Steganlagen auf dem Schweriner See. Neue Stege dürfen frühestens wieder 7 Jahre ab Unterzeichnung des Vergleichs gebaut werden. Zusätzlich wird die Stadt in der „Liegezone Hasenbucht“ im Naturschutzgebiet Ziegelwerder mit einer entsprechenden Beschilderung Wassersportler auffordern, dort mit Rücksicht auf den Brutplatz der Rohrdommel auf das Übernachten zu verzichten.

Von Seiten der Landeshauptstadt muss der Vergleich mit dem BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern noch von der Stadtvertretung bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Ein entsprechender Antrag wird bereits am morgigen Dienstag im Hauptausschuss auf der Tagesordnung stehen.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist