Artikel 1 – Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Schwerin vom 08.07.2007 (Stadtanzeiger vom 06.07.2007, S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Satzung vom 24.10.2009 (Stadtanzeiger vom 23.10.2009, S. 3 ) wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Straßenfrontmeter
1. bei den Straßen der Reinigungsklasse 0      39,34 Euro
2. bei den Straßen der Reinigungsklasse 1      20,55 Euro
3. bei den Straßen der Reinigungsklasse 2       8,02  Euro
4. bei den Straßen der Reinigungsklasse 3       4,89  Euro.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Schwerin, den 14.10.2011
Angelika Gramkow
Oberbürgermeisterin
Im Internet am 26.10.2011 veröffentlicht.
