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Anpassung der Poller-Öffnungszeiten in Schwerins Fußgängerzone: Befahrung der Fußgängerzone für Lieferverkehr abends verlängert 02.04.2026

Die Stadtverwaltung erweitert für Gewerbetreibende in der Schweriner Fußgängerzone das Zeitfenster für den Lieferverkehr:  Gewerbliche An- und Auslieferungen von Waren sind nunmehr von Montag bis Samstag in den Morgenstunden von 7.30-10.00 Uhr möglich, in den Abendstunden von 18.00-20.00 Uhr – und damit eine halbe Stunde länger.

In dieser Zeit werden die beweglichen Poller-Anlagen für Lieferfahrzeuge geöffnet. Die Verlängerung erfolgte auf Wunsch der anliegenden Geschäfte und Gewerbetreibenden der Innenstadt. Die Beschilderung wird am 8. April entsprechend aktualisiert. Die Neuregelung tritt danach in Kraft.

Wie Citymanager Stefan Putz berichtet, wird die neue Regelung zunächst ein Jahr getestet, um zu ermitteln, ob die Verlängerung am Abend in der Praxis tatsächlich hilfreich ist und genutzt wird.

Die Fußgängerzone ist für den Individualverkehr im Regelfall gesperrt, darf aber in Ausnahmefällen (z.B. Feuerwehr, Umzug, Privatzufahrt, Havarie) befahren werden.

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