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Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. XIII/92 „Wismarsche Straße, Molkereistraße, Am Packhof, Am Bahnhof (Block 10)“ 24.10.2025

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die Aufhebung des VEP XIII/92 „Wismarsche Straße, Molkereistraße, Am Packhof, Am Bahnhof (Block 10)“ in der Stadtvertretung am 14.07.2025 beschlossen.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Die wesentlichen Maßnahmen des Vorhaben- und Erschließungsplans sind umgesetzt worden. Der Vorhaben- und Erschließungsplan kann aufgehoben werden.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Die Aufhebung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Begründung können Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachbereich für Bauen und Denkmalpflege, Am Packhof 2-6, Raum 1069 in Schwerin während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen.

Mängel der Abwägung sind nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt darstellen, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder auf Grund der KV M-V erlassen worden sind, können Sie diese nur innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen weise ich hin.

Dr. Rico Badenschier
Der Oberbürgermeister

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