
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 03.06.2025 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 138 „Weststadt - Johannes-Brahms-Straße“ aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (als Bebauungsplan der Innenentwicklung), ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Weststadt, westlich von der „Johannes-Brahms-Straße“ gelegen. Die Fläche ist der Standort der ehemaligen beruflichen Schule für Technik. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Die Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG (SWG) beabsichtigt, ein neues Wohnquartier im Stadtteil zu entwickeln, das sich in die vorhandene Wohnbebauung einfügen soll. Geplant sind unterschiedliche Wohnformen, Gebäudetypen und Freiflächenbereiche. Die Turnhalle im südwestlichen Teil des Gebietes soll saniert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister