
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 03.06.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 137 „Wickendorf - Nahversorger Seehofer Straße" aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Wickendorf. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Nahversorgers. Das Gebiet wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) „Einzelhandel“ festgesetzt. Im Stadtteil Wickendorf ist die Bevölkerungszahl in den letzten Jahren durch das neue Wohngebiet „Wickendorf-West“ um fast 40 % gestiegen. Aufgrund dieses deutlichen Zuwachses wird die Ansiedlung eines Nahversorgers im Ortsteil als notwendig erachtet.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister