
Der Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (SDS) muss aus Gründen der öffentlichen Sicherheit einen stark geschädigten Altbaum auf dem Alten Friedhof am Talweg fällen.
Bei dem betroffenen Baum mit der Nummer 36 wurden eine fortgeschrittene Wurzelfäule sowie ein starker Befall durch Schadpilzerreger (Phytophthora) und Brandkrustenpilz festgestellt. Aufgrund der erheblichen Schäden ist die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet.
Da sich der Baum in unmittelbarer Nähe zu Wegen und Grabfeldern befindet, ist ein Erhalt oder ein Aufschub bis zur regulären Fällsaison nicht vertretbar. Die Fällung ist daher zeitnah erforderlich, um Besucherinnen und Besucher vor möglichen Gefahren zu schützen.
Die Maßnahme wird voraussichtlich am 6. August 2025 durch ein beauftragtes Fachunternehmen durchgeführt.
Der Eigenbetrieb SDS bittet um Verständnis für diese notwendige Schutzmaßnahme im Interesse der allgemeinen Sicherheit auf dem Alten Friedhof.