Damit Pflegeeinrichtungen ein sicheres Zuhause bleiben, führt die Heimaufsicht der Landeshauptstadt jährlich umfangreiche Prüfungen in den Schweriner Einrichtungen durch. Auch im Jahr 2025 wurde in allen Heimen und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen die Qualitätsprüfung planmäßig durchgeführt.
„Die Heimaufsicht ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte, Sicherheit und Würde der Menschen in den Pflegeeinrichtungen zu schützen. Sie schafft Vertrauen für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für ihre Familien. Die Veröffentlichung der Prüfergebnisse hilft Angehörigen und Menschen, die sich in eine Pflegeeinrichtung begeben wollen, eine fundierte Entscheidung zu treffen“, erklärt der zuständige Beigeordnete der Landeshauptstadt Schwerin, Silvio Horn.
Neben den jährlichen Regelprüfungen in allen Pflegeeinrichtungen werden auch anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, falls Beschwerden von Bewohnern, deren Angehörigen oder weiteren Hinweisgebern eingehen. Im Berichtsjahr 2025 wurden insgesamt 22 Regelprüfungen sowie zwei anlassbezogene Prüfungen erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse der Regelprüfungen sind auf der Webseite der Landeshauptstadt Schwerin in einer sogenannten Transparenztabelle auf schwerin.de/heimaufsicht einsehbar.
Darüber hinaus erfolgten sechs Prüfungen in den besonderen Wohnformen, in denen Menschen mit Behinderungen leben.
Im Jahr 2025 wurden mehr Diebstahlsdelikte in Pflegeinrichtungen bei der Heimaufsicht angezeigt. Zudem hat sich erneut der erhebliche Fachkräftemangel in der Pflegebranche gezeigt, sodass Einrichtungen auf Arbeitnehmerüberlassungen angewiesen waren.
Mit Beginn des Jahres 2026 wurde das bisherige Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) durch das neue Wohnformen- und Teilhabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (WoTG M-V) abgelöst. Die bisherigen Verordnungen behalten zunächst ihre Gültigkeit. Den Einrichtungen wird empfohlen, sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen, da diese unter anderem geänderte Fristen beinhalten.
„Das neue Gesetz verfolgt eine grundsätzlich richtige Zielrichtung, weil die Heimaufsicht künftig auch für weitere Pflegeformen und alternative Angebote zuständig ist, zum Beispiel für Tageshospize oder Pflegewohngemeinschaften. Was wir bedauern, ist die Tatsache, dass mit dem neuen Gesetz die Abstände zwischen den Regelkontrollen in Heimen ausgedehnt werden. Außerdem besteht hinsichtlich der Ausgestaltung der Prüf- und Beratungspflichten noch Bedarf an Konkretisierungen“, so Silvio Horn weiter.
Künftig sind Schwerpunktprüfungen in den Einrichtungen vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung sowie der zeitliche Rahmen dieser Prüfungen stehen derzeit noch nicht vollumfänglich fest. Unabhängig davon wird die kommunale Heimaufsicht weiterhin unangemeldet Prüfungen vornehmen. Aufgrund der bislang stets sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den einzelnen Trägern blickt die Heimaufsichtsbehörde zuversichtlich auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen hin.
Hintergrund zum Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V
Beim Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei in erster Linie um ein Schutzgesetz für ältere, pflegebedürftige oder volljährige Menschen mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften leben. Das Gesetz regelt ordnungsrechtliche Anforderungen an die Leistungsanbieter sowie die Befugnisse der Aufsichtsbehörde.
