Das Briefwahllokal im Bürgerbüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6 öffnet an diesem Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Wahlberechtigte können dort die Briefwahlunterlagen für die Wahl des neuen Oberbürgermeisters bzw. der neuen Oberbürgermeisterin unter Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder anderen Identitätsnachweises beantragen und direkt vor Ort an der Briefwahl teilnehmen.
| Für das Briefwahllokal gelten folgende Öffnungszeiten: | |
|---|---|
| Montag | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Samstag (21.03./28.03.2026) | 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Wahlberechtigt sind in Schwerin alle Deutschen sowie Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin gemeldet sein. Weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl 2026 in Schwerin werden fortlaufend bis zum Wahltag auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter: www.schwerin.de bereitgestellt.