Ehemaliger Verwaltungschef Kwaschik hat keine Forderungen gestellt
26.01.2012
Durch den Artikel in der SVZ-Lokalausgabe Schwerin vom 24.1.2012 über den ehemaligen Schweriner Verwaltungschef Johannes Kwaschik sieht sich Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow zu folgenden Richtigstellungen veranlasst: Herr Kwaschik hat zu keinem Zeitpunkt die Zahlung von 19 000 Euro zur Erstattung seiner Anwaltskosten gefordert und die Stadtverwaltung in keiner Weise unter Druck gesetzt. In einem Brief an mich hat der frühere Schweriner Verwaltungschef lediglich darum gebeten, dass sich die Stadt an den Kosten für seine Verteidigung gegen Vorwürfe beteiligt , die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister gemacht worden waren. Der Hauptausschuss hat ferner zu keiner Zeit eine Diskussion über die konkrete Höhe einer zu leistenden Entschädigung geführt. Vielmehr habe ich mit dem Hauptausschuss über die Bitte Johannes Kwaschiks beraten. Die Ausschussmitglieder waren dabei ganz überwiegend der Meinung, dass einem Oberbürgermeister, der in Ausübung seines Amtes verklagt und danach freigesprochen worden ist, für Aufwendungen zur Abwehr der zu Unrecht erhobenen Vorwürfe zumindest ein teilweiser Ersatz gewährt werden soll. Dessen Höhe ist dem Hauptausschuss von der Verwaltung vorgeschlagen worden, um ein aus Sicht der Ausschussmitglieder viel zu langes Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen.Die SVZ wurde vom Oberbürgermeisterin Gramkow geben, diese Richtigstellung in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.