Schweriner Hundeverordnung
Leinenzwang soll ausgeweitet werden
06.03.2012
Die Schweriner Hundeverordnung soll neu geregelt werden. Die dazugehörige Verwaltungsvorlage wird heute (6. März 2012) in den Hauptausschuss eingebracht. Die aktuelle Rechtssprechung ermöglicht es, den Leinenzwang auf die bebauten Ortslagen auszuweiten. „Das heißt, dass die derzeit geltenden ‚starren’ Leinenzwanggebiete entfallen und auf alle bebauten Gebiete innerhalb des Stadtgebietes ausgeweitet werden“, sagt Ordnungsamtsleiterin Gabriele Kaufmann. Besonders die großen Wohngebiete Großer Dreesch, Mueßer Holz, Lankow, Krebsförden und Weststadt sowie die Neubaugebiete wie beispielsweise Friedrichsthal, Warnitz oder Neumühle würden von der neuen Regelung profitieren, da nun auch diese Gebiete unter einem generellen Leinenzwang stehen. „Mit dieser Regelung wollen wir erreichen, dass es weniger Zwischenfälle mit Hunden gibt“, betont die Ordnungsamtschefin. „Davon profitieren vor allem die Hundehalter. Denn allein im Jahr 2010/2011 spielten sich 11 von 13 Bissvorfällen zwischen Hund und Hund ab.“ Natürlich zielt die neue Regelung auch auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Schwerinerinnen und Schweriner ab. Denn in den Großwohnsiedlungen halten viele Menschen die derzeitige Regelung für nicht ausreichend und fühlen sich gegenüber der Innenstadt benachteiligt. „Eine einheitliche Regelung innerhalb des gesamten Stadtgebietes würde dieses Problem lösen und gleichzeitig allen städtischen Hundehaltern Rechtssicherheit bieten“, so Kaufmann.
Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde weiterhin anzuleinen, wenn sich Personen nähern. So soll gewährleistet werden, dass Hunde in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes unangeleint geführt werden können.
Generelle Anleinpflicht soll künftig auch in den Treppenaufgängen von
Mehrfamilienhäusern herrschen, da sich die Regelung der Anleinpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern in der Praxis nicht bewehrt hat.
Den neuen Regelungen müssen noch die Stadtvertretung und das Innenministerium zustimmen.
In der derzeit geltenden Schweriner Hundeverordnung besteht Leinenzwang in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Ostorf und Zippendorf, in den Naherholungsgebieten um den Ziegelinnensee und innerhalb eines 50 Meter
breiten Streifens um den Ostorfer und Lankower See sowie bei Hunden ab einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern auf den Zuwegen und in den Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.