Einbürgerungsfeier im Rathaus
OB Gramkow hieß neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen
19.04.2012
Sie kommen aus der Ukraine, der Russischen Förderation, dem Irak, aber auch aus Belgien, den Niederlanden oder Estland und haben in den vergangenen Jahren in der Landeshauptstadt ein neues Zuhause gefunden. 94 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben seit dem vergangenen Jahr in Schwerin die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Für Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow ein Grund zur Freude: „Sie haben mit der Einbürgerung einen Schritt vollzogen, der Ihr weiteres Leben prägen wird. Ich möchte Sie herzlich als neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Schwerin und gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft willkommen heißen.“Geladen hatte die Oberbürgermeisterin die Frauen und Männer mit ihren Familien zu einer Einbürgerungsfeier in den Demmlersaal des Rathauses. Während der festlichen Zeremonie mit Kaffee und Kuchen beglückwünschten Angelika Gramkow und die Leiterin des Amtes für Bürgerservice Jutta Geniffke die neuen Staatsbürger persönlich mit Blumen und einer Urkunde.
Erstmalig wurde einer ausländischen Einwohnerin direkt während der Einbürgerungsfeier die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Die aus Usbekistan stammende und seit 1999 in Schwerin lebende Irina Ayzner erzählte anschließend ihre ganz private Einbürgerungsgeschichte.Auch die Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde, Andrea Eichstädt hatte eine nette Geschichte im Gepäck: „Ein international tätiger Künstler, der im vergangenen Jahr eingebürgert wurde, berichtete sehr emotional, wie stolz er bei einem Auslandsauftritt war, Deutschland als Deutscher vertreten zu haben. Diese Begebenheit hat mich tief bewegt.“
Umrahmt wurde die Feier musikalisch von Musikerinnen des Konservatoriums.
Hintergrund
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann.
Außerdem muss der Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.