Hauptausschuss berät über Änderungen der Hauptsatzung
08.05.2012
Der Hauptausschuss der Stadtvertretung berät heute erstmals über die Neufassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin. Die Hauptsatzung, die das Grundgesetz für das Handeln sowohl der Verwaltung als auch der Organe der Stadtvertretung darstellt,soll damit an die systematischen Vorgaben der neuen Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 angepasst werden.
Die Änderungen, Ergänzungen bzw. Konkretisierungen betreffen u.a.
- die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte:
Sie bedarf künftig ausdrücklich der Genehmigung der Verwaltung.
- das Fragerecht der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter:
Anfragen an die Oberbürgermeisterin sollen mindestens zehn Tage vor der Stadtvertretung schriftlich eingereicht und schriftlich beantwortet werden.
- die Annahme und Vermittlung von Spenden und Schenkungen:
Darüber entscheidet die Oberbürgermeisterin bis zu einer Wertgrenze von 100 Euro, der Hauptausschuss bis zu einer Wertgrenze von 1000 Euro, der Stadtvertretung für alle darüber liegenden Beträge.
- die Wahl der hauptamtlichen Beigeordneten:
Hier schlägt die Verwaltung vor, nach dem Ausscheiden eines hauptamtlichen Beigeordneten auf eine Neuwahl zu verzichten und dessen bisherige Stellvertreterfunktion für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister synchron zur Wahlperiode der Stadtvertretung auf einen nachgeordneten leitenden Bediensteten zu übertragen.Diese Regelung würde erstmals 2014 greifen, wenn die Wahlperiode des Beigeordneten für Wirtschaft, Bauen und Ordnung und 1. Stellvertreters der OB endet. Ein Jahr später, 2015, endet die Wahlperiode des Beigeordneten für Finanzen, Jugend, Soziales und 2. Stellvertreter der OB.Alternativ könnte es bei der Wahl von zwei hauptamtlichen Beigeordnenten bleiben.
- die Neustrukturierung der Ortsbeiratsbereiche:
Vorgeschlagen wird, die Anzahl der 17 Ortsbeiräte nach der nächsten Kommunalwahl durch Zusammenlegungen zu verringern. Diese Neustrukturierung soll eine bessere und effektivere Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den in ihren Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten gestärkten Ortsbeiräten sicher stellen.Alternativ wären 12 bzw. 10 Stadtteilvertretungen möglich, ohne dass bestehende Ortsbeiratsbereiche zerschnitten oder eine Vertretung größer als der derzeit einwohnerstärkste Ortsbeirat werden müsste.
- die Zahlung von Sitzungsgeldern:
Die Regelung, dass für mehrere Sitzungen an einem Tag nur ein Sitzungsgeld gezahlt werden darf, soll ausdrücklich auch für Sitzungen der Ortsbeiräte gelten.