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Verwaltung legt aktualisiertes Haushaltssicherungskonzept vor Neue Steuer auf Übernachtungen soll Einnahmen in Stadtkasse bringen 08.05.2012

Das von der Stadtvertretung geforderte aktualisierte Haushaltssicherungskonzept der Landeshauptstadt liegt vor. Mit der 4. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2008-2020 legt die Verwaltung einen weiteren Maßnahmekatalog zusätzlicher Sparvorschläge vor. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow bei der Vorstellung des Konzeptes: „Damit ist eine wichtige Voraussetzung für den Beschluss zum städtischen Haushalt 2012 in der Stadtvertretung Ende des Monats geschaffen.“ Die Stadtvertreter hatten ihre Zustimmung zum städtischen Haushalt an das Haushaltssicherungskonzept geknüpft, das aufzeigt, wie der Schuldenberg der Stadt abgebaut werden kann. „Es müssen unpopuläre Entscheidungen mit dem Haushaltssicherungskonzept getroffen werden. So will die Stadt eine bereits beschlossene Sicherungsmaßnahme noch vor den Sommermonaten umsetzen und eine Übernachtungssteuer - wie bereits in Jena, Weimar und Köln praktiziert - auch in Schwerin einführen. Einnahmen von mehr als 500.000 Euro im Jahr werden prognostiziert, so Oberbürgermeisterin Gramkow, die aber auch deutlich macht, dass „die Finanzausstattung Schwerins den tatsächlichen Aufgaben der Stadt nicht gerecht wird.“
Die neuen Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept sollen bis 2020 ein Volumen von jährlich 5 Mio. Euro bringen. Darüber hinaus sollen eine Reihe von Beschlüssen der Stadtvertretung aufgehoben werden, deren Umsetzung die Stadtkasse weiter belasten würden.   
„Auch die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt die rechtlichen Anforderungen noch nicht – die Konsolidierungsanstrengungen werden weiter verstärkt werden müssen“, erklärt Finanzdezernent Dieter Niesen.

Ulrich Bartsch, Leiter des Amtes für Finanzen und Konsolidierungsbeauftragter der Landeshauptstadt: „Wir konsolidieren seit mehr als einem Jahrzehnt den städtischen Haushalt. Ausgaben wurden eingespart und Einnahmen erhöht, wie zum Beispiel bei den Realsteuern, so dass Schwerin mit die höchsten Steuersätze im Land hat. Die Konsolidierungserfolge sind berechenbar: Insgesamt konnten seit 2001 Verbesserungen für den Haushalt in einem Volumen von gut 251 Mio. Euro erzielt werden. Trotzdem können wir mit unseren Sparbemühungen nicht aufhören, denn nach den vorliegenden Daten im Finanzhaushalt klafft in diesem Jahr ein finanzielles Loch von 23 Mio. Euro, das nicht durch Einnahmen gedeckt ist.“ Auch wenn die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zunächst nur ein Zwischenschritt sein kann, ist sie eine wichtige Voraussetzung, um von den Konsolidierungsbeihilfen des Landes zu profitieren.Die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird nun in den Fachausschüssen der Stadtvertretung beraten und soll vor der Sommersitzungspause im Juni beschlossen werden. Schwerin stellt bereits seit Mitte der 90er Jahre zunächst aus dem haushaltsrechtlichen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft Konsolidierungskonzepte auf. Seit dem Jahr 2001 ist dieser Prozess zudem gesetzlich vorgeschriebenen, da in diesem Jahr ein jahresbezogener Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht werden konnte.

Sparvorschläge und mögliches Einsparvolumen (Auswahl)

- Reduzierung der Personalkosten durch Bündeln und Modifizieren der bisherigen Personalkostenmaßnahmen unter Beachtung des Sollstellenplanes, der Gesamtstellenreduzierung durch Altersteilzeit und Einsparungen durch eine freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter862 300 Euro (ab 2016)
- Kostenentlastung der Kommunen durch Neuregelung SGB II bei der Grundsicherung im Alter:1 300 000 Euro (ab 2013)
- Streichung von Geldern für Städtepartnerschaften :5 000 Euro (ab 2013)
- Gebührenanhebung bei Brandsicherungswachen:2 000 Euro (ab 2014)- Entwicklung eines Programms zur Reduzierung von unterhalts- und entwässerungspflichtigen Straßen, Wegen und Plätzen:100 000 Euro (ab 2014)
- Festschreibung der Aufwendungen für die Aufgabe „Citymanagement“:15 000 Euro (ab 2013)
- Einheitliche Energiebestellung für alle städtischen Einrichtungen und Eigenbetriebe zur Erzielung höherer Rabatte:100 000 Euro (ab 2013)
- pauschale Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:2 100 000 Euro (2013)- Umweltverträglichkeitsprüfungen und –planungen auf gesetzlich Mindestmaß anpassen
10 000 Euro (ab 2013)

Erhöhung der Einnahmen und Einnahmepotentiale (Auswahl)

- Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B für zusätzlich ausgewiesene Grundstücke:100 000 (ab 2013)- Anpassung der Verwaltungsgebühren an andere Städte5 000 Euro (ab 2014)


Aufheben von Beschlüssen der Stadtvertretung

- Fahrradmietsystem in Schwerin einrichten Drucksache 00441/2010
- „Autofreier Sonntag" als jährlich wiederkehrende Veranstaltung der Stadt
Schwerin Drucksache 00606/2010 + Tag der offenen Tür der Stadtverwaltung Schwerin
-  Familienpass der Landeshauptstadt Schwerin Drucksache 00656/2010
- Jährliche Teilnahme am Wettbewerb der Stiftung „Lebendige Stadt" Drucksache
00847/2011
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-  Teilnahme am Bundeswettbewerb Papieratlas 2012 Drucksache 01020/2011
-  Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Landeshauptstadt Schwerin
Drucksache 00636/2010
-  Beschlüsse zum Mecklenburgischen Staatstheater aus 2004, 2006 und 2008
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