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Ab Jahresbeginn keine Elternbeiträge für Geschwisterkinder: Bereich Kitaförderung wegen Abrechnungsumstellung geschlossen 12.12.2018

Bei Spiel und Sport gut betreut: Kinder beim Sportfest der Kita gGmbH im Lambrechtsgrund.  © Kita gGmbH / Lena Schwark

Ab 1. Januar 2019 entfallen für Eltern mit zwei oder mehr Kindern in der Kinderbetreuung die Elternbeiträge für die Geschwisterkinder. Das heißt, sie  müssen nur noch maximal für ein Kind in der Krippe, im Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege  Betreuungskosten bezahlen. Die Entlastung kann von Mutter und Vater, aber auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern in Anspruch genommen werden, soweit ihnen die Personensorge übertragen wurde. Maßgeblich ist bei der Entlastung, wie viele Geschwister bzw. Halbgeschwister aus einem Haushalt sich in der Kinderbetreuung befinden.

Das Verfahren läuft unbürokratisch: Die Eltern müssen dafür im Normalfall keinen gesonderten Antrag stellen. „Wir haben in Vorbereitung auf die Geschwisterkind-Entlastung  eine technische Lösung gefunden, die die betreffenden Kinder anhand von Namens- und Adressgleichheit herausfiltert. Dieses automatisierte Verfahren wird in Schwerin und mehreren Landkreisen angewendet. Es ermöglicht uns, den Kita-Trägern die entsprechenden Listen bereits für die Januar -Abrechnung zur Verfügung zu stellen“, erklärt die zuständige Fachdienstleiterin Bildung & Sport Manuela Gabriel. Wegen der Abrechnungsumstellung bleibt der Bereich Kitaförderung am Donnerstag, den 13. Dezember, ganztägig geschlossen.

Allerdings kann der Filter nicht alle denkbaren Konstellationen berücksichtigen, die in heutigen Patchworkfamilien auftreten. Wer also im Januar von seinem Kita-Träger noch eine Rechnung bekommt, aber eigentlich von der Geschwisterregelung profitieren sollte, der sendet bitte eine E-Mail an die Stadtverwaltung unter kita-foerderung@schwerin.de, damit gemeinsam mit dem Träger eine Korrektur vorgenommen  werden kann. Der Elternbeitrag wird dann rückwirkend erstattet. 

Eine Ausnahme bilden jene Eltern, die schon jetzt keine Elternbeiträge aufgrund ihrer geringen Einkommen zahlen. Das betrifft in Schwerin immerhin rund 40 Prozent der Betreuungsplätze. Wer bisher schon keine Elternbeiträge zahlt, der muss nach dem Willen des Gesetzgebers weiterhin die Elternermäßigung bei der Stadtverwaltung als Kostenträger beantragen. 

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