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Entwurf des neuen Lärmaktionsplans veröffentlicht - Anregungen bis zum 5. Juni möglich 08.04.2020

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Alle fünf Jahre wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Schwerin fortgeschrieben. Darin werden Maßnahmen zur Reduzierung des straßengebundenen Verkehrslärms festgelegt, sowie ruhige Gebiete zum Schutz gegen zukünftige Lärmbelastungen ausgewiesen (hauptsächlich Naherholungsgebiete).

Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist öffentlich unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung oder unter www.schwerin.de/bekanntmachungen einsehbar. Aufgrund der aktuellen Situation können noch bis zum 5. Juni 2020 Anregungen zum Plan vorgebracht werden.

Bereits 2018 konnten Schwerinerinnen und Schweriner an der Lärmaktionsplanung mitwirken. 50 Vorschläge wurden daraufhin geprüft, ob sie umsetzbar sind. Diese anonymisierten Vorschläge und die Ergebnisse der Prüfung sind unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung im Abschnitt „Mitwirkung und öffentliche Beteiligung“ zu finden.

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