Verwaltungsgebührensatzung schafft mehr Klarheit und Transparenz
Neufassung bringt 45 000 Euro Mehreinnahmen
27.08.2013
Die Stadtverwaltung legt die im März beschlossene Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung heute dem Hauptausschuss zur erstmaligen Beratung vor. „Wir wollen mit der neuen Satzung eine größere Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Verwaltungsgebühren für die Bürgerinnen und Bürger erreichen. Außerdem soll die neue Satzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung leichter handhabbar sein und zu einer größeren Gebührengerechtigkeit führen. Denn bisher wurde für manche Dienstleistungen gar nichts berechnet, während es für andere Gebühren gab“, erläutert Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow die Zielstellung der Überarbeitung, die außerdem zu Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro jährlich führen soll.
Insbesondere sind dazu Gebührentatbestände erweitert, aber auch veraltete Tarifstellen gestrichen worden. Insbesondere Akteneinsichten im Baurecht sind künftig nicht mehr gratis zu haben. Auch die Erteilung von privatrechtlichen Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen wird erheblich teurer. „Dass wir für Dienstleistungen, die einen beträchtlichen Bearbeitungsaufwand in der Verwaltung verursachen, bisher nichts berechnet haben, war ja nicht wirklich nachvollziehbar. Wir haben uns bei der Einführung neuer Gebührentatbestände und bei deren Höhe an vergleichbaren Kommunen orientiert“, so die Verwaltungschefin. Verwaltungsgebühren werden nach dem Äquivalenzprinzip erhoben und sollen die Personal- und Sachkosten, die bei Erbringung einer Dienstleistung entstehen, nicht übersteigen. Die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt wurde zuletzt 2010 überarbeitet.