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Bebauungsplan „An den Waisengärten“ geht in die Gremienbeteiligung 24.09.2013

Das Bebauungsplanverfahren für den ersten Teilabschnitt der Waisengärten steht vor dem Satzungsbeschluss. Hierzu werden derzeit die Fachausschüsse der Stadtvertretung beteiligt, bevor die Stadtvertretung das letzte Wort haben wird. Beschlossen wird zunächst über die Abwägung zu Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Danach wird im zweiten Schritt zur Satzung über den Bebauungsplan abgestimmt. „Wir haben uns im ‚Leitbild Schwerin 2020’ vorgenommen, unsere Stadt weiter zum Wasser zu öffnen und dort gezielt attraktive Wohnstandorte anzubieten, um noch mehr Umzugswillige auf die Landeshauptstadt aufmerksam zu machen. Mit dem Wohnstandort Waisengärten haben wir ein weiteres attraktives Angebot, um unsere Kampagne zur Vermarktung des Wohnstandortes mit dem Ziel der Einwohnergewinnung zu verstärken. Ich hoffe auf eine produktive Gemienbeteiligung“, betonte die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt, Angelika Gramkow vor der heutigen Einbringung des B-Plans in den Hauptausschuss.

Der Bebauungsplan regelt die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen. Es gibt Festsetzungen zu Bauhöhen und Ausdehnung der Baukörper. Grundflächen- und Geschossflächenzahlen sagen aus, zu wie viel Prozent das jeweilige Grundstück überbaut werden darf. Die Lage der Straßen mit öffentlichen Baumstandorten, Stellplätze, öffentliche Grünflächen und Wegeverbindungen sind darin ebenfalls festgelegt.
Im Bebauungsplan „An den Waisengärten“ ist auch eine Fläche ausgewiesen, auf der die Stadtwerke eine Bohrung zur Geothermienutzung durchführen wollen. An diesem Standort soll Erdwärme gewonnen und in das städtische Fernwärmenetz eingespeist werden. Auch die Wohnhäuser des neuen Baugebietes werden hiervon profitieren. Die Geothermienutzung ist ein weiterer Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Landeshauptstadt Schwerin.
Wie aus den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit im Vorfeld bereits bekannt ist, wird das Baugebiet „An den Waisengärten“ aus einem Masterplan entwickelt, den die Stadtvertreter bereits 2010 beschlossen haben. Als Grundeigentümerin hatte die LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH zur Umsetzung dieses Masterplanes ein „Werkstattverfahren“ ähnlich einem Wettbewerb ausgelobt. Der Siegerentwurf soll nun umgesetzt werden. Insofern bestehen gestalterische Vorgaben an die Wohnbebauung. Um die hohen städtebaulichen Ansprüche zu gewährleisten, wurde für die Jahre 2013 und 2014 ein Gestaltungsbeirat ins leben gerufen, der die Bauausführung der verschiedenen Investoren begleitet.
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