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Einbürgerungsfeier im Rathaus OB Gramkow hieß neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen 10.04.2014

Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow begrüßte am heutigen Donnerstag (10. April) im Vorjahr eingebürgerte Frauen und Männer mit ihren Familien aus verschiedenen Ländern, wie der Ukraine, Togo oder dem Irak als neue Staatsbürger bei einer Willkommensfeier im Demmlersaal des Rathauses.„Dieses Fest liegt uns am Herzen. Wir sind stolz, dass Sie zu uns gehören. Sie haben mit der Einbürgerung einen Schritt vollzogen, der Ihr weiteres Leben prägen wird. Ich möchte Sie herzlich als neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Schwerin und gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft willkommen heißen“, freut sich Angelika Gramkow.Erstmalig sind ein Sudanese und ein Mauretanier dabei.Zur Tradition der feierlichen Veranstaltung zählt, dass aus dem Kreise der eingebürgerten Personen, eine persönliche Geschichte erzählt wird.  So erfuhren die Anwesenden, wie die aus Frankreich stammende Cecile Bonnet, die im Jahr 2001 zum Studium nach Deutschland kam und inzwischen seit mehr als vier Jahren in Schwerin lebt, nicht nur der Liebe zu diesem Land wegen hier eine neue Heimat fand.
Anschließend beglückwünschten die Oberbürgermeisterin und die Leiterin der Ausländerbehörde Andrea Eichstädt die neuen Bürger Schwerins persönlich mit Blumen und einer Urkunde.Einer der Höhepunkte dieser Veranstaltung war der Auftritt der 13-jährigen Turnerin Maria Tschernaokaja. Sie erhielt selbst erst vor zwei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft.Musiker des Schweriner Konservatoriums und der Goethles erfreuten Gastgeber und Gäster gleichermaßen mit unterhaltsamen Stücken.  „Die Geschichte von Maria zeigt einmal mehr, dass Menschen verschiedenster Herkunft unseren kulturellen Horizont erweitern und unser Stadtleben bereichern.“Hintergrund:
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen  achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann.Außerdem muss der Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.Im vergangenen Jahr haben 72 Frauen, Männer und Kinder, die in Schwerin eine neue Heimat gefunden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
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