Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Bewohnerparkzone J wird zur Parkraumbewirtschaftungszone 04.12.2014

Ein erst seit 2013 in die StVO neu aufgenommenes Verkehrszeichen hält in der Landeshauptstadt Einzug: die Parkraumbewirtschaftungszone. An den bisherigen Regelungen zur Bewohnerparkzone J ändert sich durch die neue Beschilderung als Parkraumbewirtschaftungszone nichts. Die Bewirtschaftung der Zone erfolgt weiterhin im Mischprinzip – Bewohnerparken einerseits und Nutzung der Parkscheinautomaten, auch mit Tagestickets, andererseits. Eine Einzelbeschilderung in der Parkraumbewirtschaftungszone ist  jetzt nur noch bei Feuerwehrzufahrten, notwendigen Halt- und Parkverboten sowie Behindertenparkplätzen anzutreffen.
Der Vorteil dieser Regelung liegt vor allem darin, dass die Verkehrszeichen – wie das Wort schon sagt – für eine definierte „Zone“ gelten, also nicht an jeder Parkbucht und Einmündung wiederholt werden müssen. Die Zonenbeschilderung erfasst somit sämtliche innerhalb der Zone gelegenen Stellplätze. Der Schilderwald kann damit ein wenig gelichtet werden und der Unterhaltungsaufwand für die Verkehrsschilder vermindert sich erheblich.
Weitere Parkraumbewirtschaftungszonen werden demnächst in den heutigen Bewohnerzonen F, G und H folgen.
Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist