Nach § 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Landeshauptstadt Schwerin vom 17. Juli 2024, im Internet veröffentlicht am 31. Juli 2024, wird die Einebnung folgender Erdreihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof von Januar 2023 bis Dezember 2025 aufgerufen:
Erdreihengrabfeld 2-43, Reihe 04
Urnengrabfeld 1-23, Reihe 02
Urnengrabfeld 2-03, Reihe 04,
Urnengrabfeld 3-05, Reihe 10
Die Ruhezeiten sind hier abgelaufen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Reihengrabstätten ist nicht möglich.
Folgende Grabstätten sind von der Beräumung ausgenommen:
1-23-02-070, 1-23-02-076, 1-23-02-077
Nutzungsberechtigte haben nach § 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen; Bepflanzungen sollen beräumt werden. Die Beräumung der Grabmale ist durch die Nutzungsberechtigten oder deren Beauftragte bis zum 14.11.2025 vorzunehmen.
Zu beachten gilt dabei, dass die Entfernung von Grabstätten gemäß § 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung gestattet ist.
Für Fragen zur Antragstellung oder zum Verfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1, 19061 Schwerin:
Montag, Mittwoch und Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag |
13:00 - 18:00 Uhr (März-Oktober) 13:00 - 17:00 Uhr (November-Februar) |
Die Friedhofsverwaltung ist unter 0385 6410811 telefonisch zu erreichen.
Schwerin, 15.08.2025
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
gez. Ilka Wilczek