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Öffentliche Bekanntmachung über die Einebnung von Erd- und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof 15.08.2025

Nach § 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Landeshauptstadt Schwerin vom 17. Juli 2024, im Internet veröffentlicht am 31. Juli 2024, wird die Einebnung folgender Erdreihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof von Januar 2023 bis Dezember 2025 aufgerufen:

Erdreihengrabfeld 2-43, Reihe 04

Urnengrabfeld 1-23, Reihe 02

Urnengrabfeld 2-03, Reihe 04,

Urnengrabfeld 3-05, Reihe 10

Die Ruhezeiten sind hier abgelaufen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Reihengrabstätten ist nicht möglich.

Folgende Grabstätten sind von der Beräumung ausgenommen:

1-23-02-070, 1-23-02-076, 1-23-02-077

Nutzungsberechtigte haben nach § 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen; Bepflanzungen sollen beräumt werden. Die Beräumung der Grabmale ist durch die Nutzungsberechtigten oder deren Beauftragte bis zum 14.11.2025 vorzunehmen.

Zu beachten gilt dabei, dass die Entfernung von Grabstätten gemäß § 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung gestattet ist.

Für Fragen zur Antragstellung oder zum Verfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1, 19061 Schwerin:

Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag    13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag  

13:00 - 18:00 Uhr (März-Oktober)

13:00 - 17:00 Uhr (November-Februar)

Die Friedhofsverwaltung ist unter 0385 6410811 telefonisch zu erreichen.

 

Schwerin, 15.08.2025

 

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

gez. Ilka Wilczek

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