Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Einleitung der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 34.04 „Neue Gartenstadt Mitte“ 23.05.2025

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.04.2025 beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 34.04 „Neue Gartenstadt Mitte“ einzuleiten. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung ist im Übersichtsplan dargestellt.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gartenstadt westlich der „Ludwigsluster Chaussee“, östlich und nördlich der Straßen „Langer Berg“ und südlich eines Einzelhandelsmarktes. Die Fläche umfasst rund 0,5 ha.

Der unbebaute Teil der Sonderbaufläche „Nahversorgungszentrum“ soll aufgehoben werden, um dort insbesondere Wohnungsbau entwickeln zu können.

Der Teilbereich des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gemäß § 13 Absatz 2 BauGB abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Dr. Rico Badenschier

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen