
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.04.2025 beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 34.04 „Neue Gartenstadt Mitte“ einzuleiten. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung ist im Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gartenstadt westlich der „Ludwigsluster Chaussee“, östlich und nördlich der Straßen „Langer Berg“ und südlich eines Einzelhandelsmarktes. Die Fläche umfasst rund 0,5 ha.
Der unbebaute Teil der Sonderbaufläche „Nahversorgungszentrum“ soll aufgehoben werden, um dort insbesondere Wohnungsbau entwickeln zu können.
Der Teilbereich des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gemäß § 13 Absatz 2 BauGB abgesehen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister