Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 16.06.2026 die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 120 „Nahversorgungszentrum Friedrichsthal“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Friedrichsthal und ist ca. 6,4 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung des Nahversorgungszentrums Friedrichsthal. Die Planung hat den Zweck, Einkaufsmöglichkeiten innerhalb des Stadtteils Friedrichsthal zu verbessern und somit der gestiegenen Nachfrage der Bevölkerung nachzukommen. Mit einem Discounter und einem Vollsortimenter am Standort entstehen Synergien in der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes, somit wird das Angebot insgesamt verbessert.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist in der Zeit vom 27. Juli bis einschließlich 06. September 2026
auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermitteln, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgeben.
Zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden verschiedene Fachgutachten erstellt, die als Bestandteil der Veröffentlichungsunterlagen vorliegen. Der Artenschutzbeitrag widmet sich dem Vorkommen besonders und streng geschützter Arten im Plangebiet und der Frage, ob gegen artenschutzrechtliche Belange verstoßen wird. Die schalltechnische Untersuchung bewertet insbesondere die Auswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung und die notwendigen schallschutztechnischen Maßnahmen. Die Verkehrsuntersuchung prüft, ob der zusätzliche Verkehr und die daraus resultierenden Belastungen verkehrlich leistungsfähig abgewickelt werden kann. Das Dokument zur allgemeinen Vorprüfung befasst sich damit, ob für das geplante Nahversorgungszentrum eine UVP-Pflicht besteht. Das Verträglichkeitsgutachten gibt Auskunft darüber, ob der geplante Neubau bzw. die Erweiterung des Nahversorgungszentrums städtebaulich und raumordnerisch verträglich ist, insbesondere mit Blick auf die Nahversorgung, zentrale Versorgungsbereiche und mögliche Umsatzumverteilungen.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum
