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Einleitung der Verfahren zur 18., 19. und 20. Änderung des Flächennutzungsplans 07.06.2019

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 16. April 2019 beschlossen, die Verfahren zur 18., 19. und 20. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den Bereich der Kleingartenanlage Nuddelbach im Stadtteil Neumühle sowie der ehemaligen Kleingartenanlage Lang Wisch in Krebsförden an der Dorfstraße. Die 19. Änderung umfasst Teilflächen an der Straße An den Wadehängen im Stadtteil Neumühle (Sportplatz, Polizeidirektion, Wohngebiet), die 20. Änderung Teilflächen auf der Halbinsel Ostorf sowie in der alten Ortslage Mueß.

Anlass für die Änderungsverfahren ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an geänderte Ziele der Stadtentwicklung in Teilen des Stadtgebietes, die seit 2012 im Rahmen von städtebaulichen Konzeptionen durch die Stadtvertretung beschlossen wurden.

Die Änderungsbereiche sind in den Übersichtsplänen dargestellt. Die Änderungen des Flächennutzungsplans werden als separate Verfahren fortgeführt. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de/stadtplanung.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Schwerin, 23.05.2019

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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