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Landesamt fordert Stadt zur sofortigen Einstellung und Unterlassung aller Arbeiten an der Schwimmhalle auf / Stadt wird Widerspruch einlegen 12.08.2015

Mit Schreiben des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern vom 10. August wird die Landeshauptstadt Schwerin zur sofortigen Einstellung und Unterlassung aller Arbeiten an der Schwimmhalle in Schwerin Lankow aufgefordert, die dem Abbruch des Gebäudes oder der Vorbereitung des Abbruches dienen.
Die Landeshauptstadt Schwerin wird gegen diese rechtswidrige Anordnung Widerspruch einlegen und die Abrissarbeiten weiter fortzusetzen.

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