
Nachdem inzwischen alle DDR-/BRD-Führerscheine umgeschrieben sein müssen, beginnt nun der Umtausch der EU-Führerscheine. EU-Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin umgetauscht werden. Mit Ablauf der Umtauschfrist verlieren die betreffenden Führerscheindokumente – nicht aber die Fahrerlaubnis – ihre Gültigkeit.
Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde, mit der Beantragung nicht bis zum Ende der Frist zu warten, sondern den Umtausch frühzeitig durchzuführen. Auf diesem Weg können längere Warte- und Bearbeitungszeiten vermieden werden. Im Zuge des Pflichtumtauschs wird der bisherige Führerschein eingezogen oder entwertet. Die Zusendung des neuen Dokuments kann anschließend aber per Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause erfolgen.
Vom Umtausch betroffen sind alle Inhaber/-innen entsprechender Führerscheine, mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Schwerin und im Landkreis. Die Antragstellung kann in der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Schwerin sowie in allen Bürgerbüros im Landkreis erfolgen.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- ein gültiges Personaldokument (d. h. Personalausweis oder Reisepass, letzterer mit aktueller Meldebestätigung, die nicht älter als drei Monate ist),
- der bisherige alte EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45mm, nicht älter als ein Jahr).
- Die Verwaltungsgebühr einschließlich Direktversand beträgt 32,82 Euro (bar oder EC-Karte; Änderungen vorbehalten).
Weitere Informationen zum Thema Führerschein und Umtausch unter www.kreis-lup.de/fahrerlaubnis