Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind in der Regel werktäglich in der Zeit von 7.00 bis 20.30 Uhr in zwei Schichten in der Landeshauptstadt unterwegs, im Sommer an den Wochenenden sogar bis 24 Uhr.
Durch gezielte Kontrollen und Präsenz im Stadtgebiet tragen sie zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf Schwerins Straßen und Plätzen bei, sind nicht nur Ordnungshüter, sondern auch Ansprechpartner für die Schwerinerinnen und Schwerin und die Besucherinnen und Besucher der Stadt.
Zahlen und Fakten dazu liefert der KOD-Jahresbericht 2025, den Ordnungsdezernent Silvio Horn am Dienstag vorstellte: „Die umfangreiche Bericht belegt eindrucksvoll, wie vielfältig die Aufgabenstellungen und Herausforderungen unseres Ordnungsdienstes sind und dass unsere Bediensteten täglich einen enorm wichtigen Beitrag für ein sicheres Schwerin leisten. Dafür haben sie meinen größten Respekt.“
Dabei reicht die Bandbreite der Aufgaben weit über Geschwindigkeits- oder Parkraumkontrollen hinaus. Der KOD überwacht auch die Einhaltung der Hundeverordnung und des Jugendschutzes, der Stegordnung, des Öffnungszeitengesetzes, von Anliegerpflichten und Sondernutzungserlaubnissen. „Bei dieser Arbeit müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitunter auch Anfeindungen oder Übergriffe einstecken. Wir kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und anderen Vorschriften mit Augenmaß und im Interesse der Allgemeinheit – und tolerieren solche Angriffe nicht“, sagt Horn. So wurden Übergriffe gegen Bedienstete des Kommunalen Ordnungsdienstes im vergangenen Jahr 13-mal angezeigt. In einigen Fällen mündete dies auch in strafrechtlichen Verfahren gegen die Angreifer.
Im Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt arbeiten 31 Männer und Frauen. Das Team ist mit einem Messfahrzeug für mobile Geschwindigkeitsüberwachungen, Pkw für Streifenfahrten und mehreren Dienstfahrädern für Fahrradstreifen ausgestattet. Zur Ausrüstung gehören seit 2022 auch die 2,2 Kilo schweren Schutzwesten, die den Bediensteten im Außendienst ballistischen sowie Hieb- und Stichschutz bieten. Abnehmbare Reflektoren im Brust- und Rückenbereich sorgen dabei für bessere Erkennbarkeit. Zur Eigensicherung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen in konfliktbeladenen Situationen werden die Bediensteten geschult, darüber hinaus führen sie Handfesseln und ein Reizstoffsprühgerät mit.
Auf vielen Ebenen agiert der KOD mit anderen Partnern zusammen, zum Beispiel mit den Ortsteilvertretungen und der Polizei. So werden der Marienplatz und angrenzende Bereiche täglich mehrfach bestreift. Schwerpunktkontrollen gehören ebenso dazu wie die gemeinsamen Weihnachtsmarktstreifen mit der Polizei in der Adventszeit.
Auch beim Jugendschutz- oder Waffenkontrollen hat sich die enge Zusammenarbeit mit dem Polizeihauptrevier oder der Bundespolizei bestens bewährt. „Wir wollen damit gut sichtbare Präsenz und ein abgestimmtes Vorgehen im öffentlichen Raum gewährleisten. Denn Sicherheit ist Teamarbeit“, so Silvio Horn.
Geschwindigkeitsverstöße, Rotlicht-Blitzer und falsches Parken
Die Stadt setzt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowohl stationäre als auch mobile Geschwindigkeitsmessungen sowie Rotlicht-Blitzer ein. Im Jahr 2025 wurden an fünf stationären Messorten über 8,27 Mio. Fahrzeuge kontrolliert, wobei die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße im Vergleich zu 2024 deutlich von 12.849 auf 7.532 sank.
Die Rotlicht-Blitzer registrierten 974 Verstöße. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2024: 693) ist angesichts von 214.391 zusätzlichen Durchfahrten überwiegend auf das gestiegene Verkehrsaufkommen zurückzuführen.
Mobile Kontrollen wurden an 292 Messtagen im Jahr gezielt an Unfallschwerpunkten, Gefahrenstellen und auf Bürgerhinweis durchgeführt. Erfasst wurden dabei 2,41 Mio. Fahrzeuge, 44.197 Verstöße wurden festgestellt. Das sind deutlich mehr Geschwindigkeitsüberschreitungen als im Vorjahr (2024: 33.664), allerdings hat sich der Anteil der festgestellten Verstöße im Verhältnis zu den gemessenen Fahrzeugen nur leicht von 1,57 auf 1,83 Prozent erhöht.
Bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs gab es insgesamt 21.821 Verstöße. Den größten Anteil machten Parkverstöße aus: 5.664-mal wurde im Bereich von Parkscheinautomaten falsch geparkt, 1.904 Verstöße ereigneten sich im absoluten Halteverbot und 1.747 Fahrzeuge standen ohne Bewohnerparkausweis in entsprechenden Zonen.
In 526 Fällen mussten Fahrzeuge abgeschleppt werden, weil sie den Verkehr erheblich beeinträchtigten, Rettungswege blockierten, im Halteverbot oder auf Behindertenparkplätzen standen (2024: 535). Auskunft über den Verbleib ihres Fahrzeugs erhalten Fahrzeugführer übrigens entweder bei der Polizei oder beim KOD, denn einen zentralen Abstellplatz für die Fahrzeuge gibt es in Schwerin nicht. Übrigens auch keinen städtischen Abschleppdienst. Die beauftragten Drittfirmen berechnen im Schnitt 250 Euro für das Abschleppen. Der KOD ist für Hinweise und Nachfragen unter der Telefonnummer 0385-5451830 zu erreichen.
Insgesamt hat die Landeshauptstadt im vergangenen Jahr 3,4 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern eingenommen. 2024 waren es 2,87 Millionen Euro.
