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Vorsicht Krötenwanderung: Für Autofahrer ab 8. März Tempo 30 an der Rogahner Straße 05.03.2026

Zum Schutz der Erdkröten gilt ab 8. März auf der Rogahner Straße in den Morgen- und Abendstunden Tempo 30. © Landeshauptstadt Schwerin

Bei milden Temperaturen ist ab Anfang März mit der nächtlichen Wanderung von Erdkröten zu rechnen. Die Tiere wandern von den Winterquartieren zu ihren Laichgewässern, in denen sie aufgewachsen sind. Dabei stellt die Querung von Straßen eine große Gefahr für Amphibien dar. An der Rogahner Straße im Bereich der Ostorfer Seen werden daher zum Schutz der Tiere Krötenschutzzäune aufgestellt, die in den Abend- und Morgenstunden von ehrenamtlichen Helfern kontrolliert werden. Ab Sonntag, den 8. März 2026 gilt für den vorgenannten Bereich von 6.00 bis 9.00 Uhr und von 18.00 bis 21.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Naturschutzbehörde der Stadt Schwerin bittet Autofahrer darum, aufmerksam zu sein und vorsichtig zu fahren. Die Regelung gilt vorerst bis Ende April.

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