Gemäß § 10 (2) Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wird die folgende Bestellung öffentlich bekannt gegeben:
Herr Michael Kropp, Nordring 18, 19073 Wittenförden, wurde mit Wirkung zum 01.10.2025 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Die Bestellung gilt für den Kehrbezirk SN-09, ist auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 30.09.2032.
Herr Hannes Gerath, Am Burgwall 13, 23972 Dorf Mecklenburg, wurde mit Wirkung zum 01.12.2025 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Die Bestellung gilt für den Kehrbezirk SN-11, ist auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 30.11.2032.
Der Oberbürgermeister